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Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold

Ihr Spezialist für Lyoness-Rückforderungen

Aufgrund der immensen Nachfrage habe ich mich auf die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen gegenüber Lyoness – Lyconet – myWorld spezialisiert.

Ich vertrete rund 4.000 Geschädigte, welche ihr Geld bei Lyoness investiert haben und habe umfassende Kenntnis von allen Facetten dieses Geschäftsmodells.

RÜCKFORDERUNG

Vertretung bei der Rückforderung von Zahlungen an Lyoness, Lyconet und Myworld.

RECHTSBERATUNG

Wir beraten Sie, wenn auch Sie Ihr Geld von Lyoness zurückfordern wollen.

24/7

Als modernes Dienstleitungsunterehmen sind wir rund um die Uhr für Sie da!

Lyoness - ein verpöntes Schneeballsystem

Laut rechtskräftigem Urteil des Handelsgerichtes Wien ist das Geschäftsmodell von Lyoness ein verbotenes SCHNEEBALLSYSTEM (HG Wien 30.11.2015, 1 R 192/14b)

 

Somit gilt das von Lyoness beworbene CASH BACK nicht nur für Ihre Einkäufe, sondern auch für Ihre Zahlungen an Lyoness:

Wenn daher ein Schneeballsystem vorliegt, muss Lyoness selbst CASH BACK leisten, also Ihre Anzahlungen zurückzahlen. Meine Kanzlei vertritt rund 1.000 Lyoness-Mitglieder, die in das als „Einkaufsgemeinschaft“ etikettierte System „Lyoness“ Einzahlungen getätigt haben. Die an Lyoness bezahlten „Anzahlungen auf künftige Einkäufe/ Gutscheinbestellungen“ bewegen sich meist bei Summen von etwa € 2.000,00 und erreichen sogar bis zu € 200.000,00. Die Mehrheit der Einzahler kommt aus dem EU-Raum und der Schweiz, allerdings begehren mittlerweile berechtiger Weise bereits Mitglieder aus Ländern fernab der österreichischen „Einkaufsgemeinschaft“, wie Kanada, Myanmar, Australien ihre Einsätze retour.

Klientenportal

Unkomplizierte Kommunikation mit Klienten ist uns wichtig. Deshalb haben wir ein Portal für Sie eingerichtet, worüber Sie jederzeit und unkompliziert mit uns in Kontakt treten können. 

Über den internen Bereich erhalten Sie Informationen.

 Dokumente können über das Klientenportal direkt, gesichert mit uns ausgetauscht werden. 

Vollmacht online unterzeichnen

Unterzeichnen Sie einfach online die Vollmacht, damit wir Ihre Rechtssache bearbeiten können. Dazu wählen Sie aus den Vollmachten allgemein oder spezifisch für Lyconet aus und unterzeichnen, sowie übermitteln uns diese direkt über unsere Website.

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    Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold

     

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