Es gibt zugunsten von Lyoness Geschädigten bereits zahlreiche Gerichtsurteile, welche auf Rückzahlung der Einzahlungen lauten. Lyoness muss dabei nicht nur das gesamte Kapital, sondern auch weit über dem Bankzinssatz liegende Zinsen in Höhe von 4 % bezahlen und die Kosten des Gerichtsverfahrens ersetzen. Aber auch auf außergerichtlichem Weg konnten Rückzahlungen für die Mehrzahl der Geschädigten erwirkt werden. Lyoness hat mittlerweile nicht zuletzt auch angesichts des Drucks eines bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahrens an Geschädigte Rückzahlungen in der Höhe von mehr als 1 Million Euro getätigt.
Sofern Sie selbst eine Rückzahlung Ihrer Einzahlungen bei Lyoness begehren, wird Lyoness vorgeben, erst durch Ihr Schreiben von Ihrer Unzufriedenheit erfahren zu haben und ankündigen, dass Sie mindestens vier Wochen auf eine Antwort auf Ihr Rückforderungsansinnen warten müssen, da Ihr Anliegen genauestens geprüft werden müsse. Sofern eine Rückzahlung dann nicht ohnehin mit einem stereotypen Hinweis auf die AGB abgelehnt werden wird, bietet Lyoness erfahrungsgemäß und unberechtigter Weise nur eine sehr bescheidene Teilzahlung an.