Laut rechtskräftigem Urteil des Handelsgerichtes Wien ist das Geschäftsmodell von Lyoness ein verbotenes SCHNEEBALLSYSTEM (HG Wien 30.11.2015, 1 R 192/14b)
Somit gilt das von Lyoness beworbene CASH BACK nicht nur für Ihre Einkäufe, sondern auch für Ihre Zahlungen an Lyoness:
Wenn daher ein Schneeballsystem vorliegt, muss Lyoness selbst CASH BACK leisten, also Ihre Anzahlungen zurückzahlen. Meine Kanzlei vertritt rund 1.000 Lyoness-Mitglieder, die in das als „Einkaufsgemeinschaft“ etikettierte System „Lyoness“ Einzahlungen getätigt haben. Die an Lyoness bezahlten „Anzahlungen auf künftige Einkäufe/ Gutscheinbestellungen“ bewegen sich meist bei Summen von etwa € 2.000,00 und erreichen sogar bis zu € 200.000,00. Die Mehrheit der Einzahler kommt aus dem EU-Raum und der Schweiz, allerdings begehren mittlerweile berechtiger Weise bereits Mitglieder aus Ländern fernab der österreichischen „Einkaufsgemeinschaft“, wie Kanada, Myanmar, Australien ihre Einsätze retour.