Quelle: verbaucherrecht.at
HG Wien bezieht sich auf das vom VKI erwirkte OGH Urteil 10 Ob 45/16i. Die AGB und ZAGB von Lyoness in der Fassung 2012 sind nichtig. Selbst für Lyoness-Mitglieder, die keine Verbraucher wären, sind die Stornobedingungen gröblich benachteiligend.