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Lyoness zur Zahlung verurteilt – Umstellung auf AGB 2014 unzulässig

Quelle: verbraucherrecht.at 06.10.2017

Das Bezirksgericht für Handelssachen Wien stellt klar, AGB 2014 wurden – mangels Einsichtsmöglichkeit – nicht Vertragsinhalt. Die Klägerin kann ihre getätigten Investitionen zurückfordern.

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