Quelle: ORF 13.07.2017
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass 61 Klauseln der Einkaufsgemeinschaft Lyoness rechtswidrig sind. Die Klauseln seien undurchsichtig und gesetzwidrig, so das Urteil. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) startet eine Sammelaktion, damit Betroffene an Lyoness bezahlte Gelder zurückbekommen.