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Norwegen: Verbot von Lyconet, Lyoness, Cashback World und myWorld

Die norwegische Lotteriebehörde hat mit Bescheid vom 31.05.2018 jegliche Tätigkeit von Lyoness in Norwegen endgültig untersagt, weil es sich bei Lyoness, Lyconet, Cashback World und myWorld um ein illegales pyramidenähnliches Verkaufssystem handelt.

Sich einfach in „myWorld“ umzutaufen, hat Lyoness auch nichts genützt, weil die Behörde dieses Täuschungsmanöver durchschaute.

Die Lotterieaufsicht stellte fest, dass die Einnahmen von Lyoness hauptsächlich aus der Anwerbung neuer Mitglieder und deren Einzahlungen an Lyoness und nicht aus dem Verkauf oder Verbrauch von Waren, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen stammen.

Die Einnahmen von Lyoness und des Einzelnen stammen hauptsächlich aus dem Anwerben neuer Mitglieder und deren Einzahlungen an Lyoness und nicht aus dem Verkauf oder dem Verbrauch von Waren, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen.

Die Entscheidung bedeutet, dass alle Anwerbungen und alle Zahlungen von norwegischen Mitgliedern und Partnerunternehmen an Lyoness, Lyconet, Cashback World und myWorld eingestellt werden müssen. Unter anderem muss der Verkauf von Rabattgutscheinen, Anteilen an Customer Clouds, Geschenkgutscheinen, Marketingmaterialien und Seminaren eingestellt werden.

Die Entscheidung richtet sich an myWorld Norway AS (ehemals Lyoness Norway AS) und Lyoness Europe AG, betrifft aber auch rund 152.500 norwegische Mitglieder und 1.000 norwegische Partnerunternehmen, die Teil des Umsatzsystems sind.

Das Verbot betrifft nicht nur die „Customer Clouds“ und „Rabattgutscheine“, sondern auch das Cashback World Programm, also die vorgeschobene Einkaufsgemeinschaft.

Die Behörde hat anhand der von Lyoness vorgelegten Zahlen herausgearbeitet, dass auch das „neue“ Lyconet-System darauf basiert, dass unklare Zahlungen für „Customer Clouds“ und „Rabattgutscheine“ getätigt werden und die Höhe der Auszahlungen davon abhängt, wie viele Teilnehmer man selbst wirbt.

In Norwegen ist es verboten, illegale Pyramidensysteme und pyramidenähnliche Handelssysteme zu schaffen, zu betreiben, daran teilzunehmen oder diese bekannt zu machen.

Die Schlussfolgerung basiert auf folgender Einschätzung:

Die Einnahmen von Lyoness in Norwegen stammen hauptsächlich aus der Anwerbung von Teilnehmern und nicht aus dem Verkauf oder Konsum von Waren, Dienstleistungen oder sonstigen Dienstleistungen.

Teilnehmer von Lyoness, die von Lyoness Rabattgutscheine erwerben, an Customer Clouds, Geschenkgutscheinen, Marketingmaterialien und Seminaren teilhaben, erhalten keine Waren, Dienstleistungen oder sonstigen Vorteile, die dem Wert der gezahlten Leistungen entsprechen. Der Kauf ist faktisch als Gegenleistung für die Erlangung des Mitgliederstatus zu sehen.

Lyoness hat nicht dokumentiert, dass die Einnahmen des Unternehmens hauptsächlich aus dem Verkauf oder Verbrauch von Waren, Dienstleistungen oder sonstigen Dienstleistungen resultieren und nicht daraus, dass andere für das System angeworben werden.

Links:

https://www.derstandard.at/story/2000081401701/illegales-pyramidenspiel-norwegen-verbietet-lyoness
https://www.trend.at/newsticker/illegales-pyramidenspiel–norwegen-verbietet-lyoness-10127910
https://lottstift.no/om-oss/aktuelt/lyoness-ma-stanse-ulovleg-pyramideverksemd-i-norge/
https://lottstift.no/om-oss/aktuelt/lyoness-er-eit-ulovleg-pyramideliknande-omsetningssystem/
https://lottstift.no/om-oss/aktuelt/lyoness-ma-stanse-ulovleg-pyramideverksemd-i-norge/

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Die norwegische Lotterie- und Stiftungsaufsicht hat sich intensiv mit dem Geschäftsmodell Lyoness befasst und vor allem auch die Vertriebsschiene Lyconet in Augenschein genommen und geprüft, ob die Tätigkeit einem illegalen, pyramidenähnlichen Umsatzsystem entspricht.

Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Schlussfolgerung der Lotterieaufsicht ist, dass die Tätigkeit von Lyoness in Norwegen einem illegalen, pyramidenähnlichen Umsatzsystem gemäß § 16 Abs 2 Lotteriegesetz entspricht. Das Erkenntnis ist natürlich auch auf Österreich anwendbar, weil Lyoness europaweit genau dasselbe Konstrukt betreibt.

Die Rechtslage in Norwegen ist dieselbe wie in Österreich: Anhang Z 14 zu § 2 UWG und § 16 Abs 2 norwegisches Lotteriegesetz sind wortgleich. Beide Bestimmungen basieren auf der EU-Richtlinie 2005/29/EG. Der in Anhang 1 Z 14 verwendete Terminus “Pyramidenordnung“ ist mit dem in der deutschen Fassung der Richtlinie verwendeten Wort “Schneeballsystem” synonym. Deshalb wurde mit Entscheid vom 11.01.2018 das Verbot jeglicher Tätigkeit von Lyoness in Norwegen angekündigt.

Der Beschluss kommt zu dem sehr deutlichen Ergebnis, dass es sich bei der gesamten Tätigkeit von Lyoness um ein unzulässiges Schneeballsystem handelt, also auch was „bloß“ die Cashback-Karten (Cashback World Programm) betrifft. Die Behörde hat anhand der von Lyoness vorgelegten Zahlen herausgearbeitet, dass auch das „neue“ Lyconet-System darauf basiert, dass unklare Zahlungen für „Customer Clouds“ und „Rabattgutscheine“ getätigt werden und ob und wieviel man überhaupt ausbezahlt erhält, davon abhängt, wie viele Teilnehmer man selbst wirbt.

Die Lotterieaufsicht stellt fest, dass die Einnahmen von Lyoness hauptsächlich aus der Anwerbung neuer Mitglieder und deren Einzahlungen an Lyoness und nicht aus dem Verkauf oder Verbrauch von Waren, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen stammen.

Auszug aus dem Bescheid:

Später führte Lyoness “Rabattgutscheine” und “Customer Clouds” als neue Produkte ein, welche die Teilnehmer des Lyconet-Teils der Tätigkeit in ihren Netzwerken umsetzen konnten.

Bei Lyconet wird den Mitgliedern angeboten, bei Lyoness als Marketer aufzutreten. Gemäß Lyoness tragen die Marketer dazu bei, den Umsatz von Lyoness zu steigern und zwar durch den Kauf und den Verkauf von Produkten und das Anwerben von neuen Mitgliedern und Loyalitätsbetrieben. Lyoness betrachtet die Marketer als Selbständige. Gemäß Lyoness sind alle Marketer von Lyconet auch Mitglieder bei Cashback World.

Die Höhe der Auszahlung und die Anzahl der Shoppingpoints, die gutgeschrieben werden, hängt von der Anzahl der Mitglieder und dem Umsatz im Netzwerk ab. Das Umsatzsystem ist auch so organisiert, dass die Mitglieder verschiedene Niveaus aufgrund von lukrierten Boni und Provisionen erreichen können. Wer das höchste Niveau bei Lyoness erreicht, hat die höchsten Einnahmen durch das Umsatzsystem.

Aufgrund mehrerer Tipps, die die Lotterieaufsicht erhalten hat, bietet Lyoness den Norwegern an, an einem pyramidenähnlichen Umsatzsystem teilzunehmen, wo sie gegen Entgelt die Möglichkeit erhalten, durch das Anwerben neuer Mitglieder Einnahmen zu erwirtschaften.

Mehrere der Tipps geben auch an, dass hauptsächlich das Anwerben neuer Mitglieder und deren Einzahlungen in das System Einnahmen bringen und nicht der Verkauf oder Verbrauch von Waren, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen.

Der Wortlaut des § 16 Abs 2 Lotteriegesetz, die Rechtsprechung und die Gesetzesmaterialien legen zu Grunde, dass vier Elemente der Würdigung darauf hinweisen, ob eine Tätigkeit ein gesetzwidriges pyramidenähnliches Umsatzsystem darstellt:

• Es muss ein pyramidenähnliches Umsatzsystem vorliegen

• Für den Mitgliedsstatus muss ein Entgelt bezahlt werden

• Es muss die Möglichkeit vorliegen, durch das Anwerben von anderen für das Umsatzsystem Einnahmen zu erwirtschaften

• Die Einnahme beruht insbesondere auf dem Anwerben von anderen für das System und nicht auf dem Verkauf oder dem Verbrauch von Waren, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen

Weiters geht die Lotterieaufsicht davon aus, dass § 16 Lotteriegesetz bezüglich der gesamten Tätigkeit von Lyoness in Norwegen zur Anwendung kommt, auch für den Umsatzteil Lyconet. Die Tätigkeit von Lyconet richtet sich an Verbraucher und die Lotterieaufsicht findet im Wortlaut des Gesetzes, in der EU-Richtlinie oder in der Rechtsprechung keinen Hinweis darauf, dass die Bestimmung nur auf Teile der Tätigkeit anzuwenden wäre.

Unabhängig davon ist die Lotterieaufsicht der Auffassung, dass die Marketer im Lyconet-Teil von Lyoness de facto Verbraucher sind, da sie Produkte zum eigenen Verbrauch kaufen.

Ist Lyoness wie ein pyramidenähnliches Umsatzsystem organisiert?

Gemäß der Würdigung durch die Lotterieaufsicht ist Lyoness wie eine Pyramidenstruktur organisiert, mit Mitgliedern auf mehreren Niveaus. In der Würdigung wird beachtet, dass Lyoness tatsächlich den Mitgliedern eine Tätigkeit anbietet, die es möglich macht, neue Mitglieder anzuwerben, was die Grundlage dafür bietet, ein Umsatzsystem mit mehreren Niveaus zu etablieren. Die Lotterieaufsicht hält es nicht für nötig zwischen Cashback World und Lyconet zu unterscheiden, da dies Teile der gleichen Tätigkeit sind. Die von Lyoness gelieferten Zahlen zeigen auch, dass alle Lyconet-Vertreter auch Mitglieder in Cashback World sind.

Teilschlussfolgerung: Lyoness ist wie ein pyramidenähnliches Umsatzsystem organisiert.

Wird ein Entgelt geleistet, um bei Lyoness den Mitgliederstatus zu erhalten?

Weder das Lotteriegesetz noch die EU-Richtlinie fordern, dass das Entgelt ausdrücklich als Mitgliedsbeitrag bezeichnet sein soll. Es wird auch nicht gefordert, dass die Bezahlung eine Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist. Die tatsächlichen Verhältnisse sind entscheidend.

Wo de facto ein Entgelt bezahlt wird, wird dieses als Mitgliedsbeitrag eingestuft, auch wenn die Mitglieder nicht verpflichtet sind, ein solches Entgelt zu bezahlen. Als Mitgliedsbeitrag wird es auch eingestuft, wenn das bezahlte Entgelt nicht dem Wert der Waren, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen entspricht, die der Bezahlende aus dem System erhält oder verbraucht, vgl. Plex Play-Urteil und World Ventures-Urteil.
Aus den Gesetzesmaterialien zu § 16 Lotteriegesetz, Ot.prp.Nr. 97 (2004-2005) geht hervor, dass das Entgelt jede Art von wirtschaftlichem Wert haben kann.
Es steht fest, dass Lyoness-Mitglieder Einzahlungen an die Gesellschaft geleistet haben. Die Mitglieder, die Einzahlungen an Lyoness machen, erhalten nicht direkt eine Gegenleistung in der Form eines Produktes zum entsprechenden Gegenwert. Gemäß Lyoness besteht die Gegenleistung nur im Recht, das Einbezahlte wiederzuerlangen, wenn das Mitglied selbst und sein Netzwerk ein gewisses Umsatzvolumen erreichen.

Die Rabattgutscheine führen nicht zu einem direkten Rabatt, wie es der Name indizieren würde. Der Rabattgutschein gibt den Mitgliedern einen künftigen Anspruch gegenüber Lyoness entsprechend dem Wert des Rabattgutscheins, der gekauft wurde, wenn das Mitglied und sein Netzwerk ein gewisses Umsatzvolumen erreicht haben.

Die von Lyoness angebotenen Customer Clouds funktionieren laut Lyoness auf die gleiche Art wie die Rabattgutscheine, mit dem Unterschied, dass die Rückzahlung auf dem Umsatz von Mitgliedern außerhalb des Netzwerkes des Mitgliedes beruht.

Lyoness-Mitglieder haben keine Waren, Dienstleistungen oder sonstige Leistungen erhalten oder verbraucht, die dem Wert der Einzahlung entsprechen. Aufgrund dessen ist die Lotterieaufsicht der Meinung, dass die Einzahlungen an Lyoness hauptsächlich eine Bezahlung für den Mitgliederstatus bei Lyoness darstellen.

Teilschlussfolgerung: Für den Mitgliederstatus bei Lyoness wird ein Entgelt bezahlt.

Liegt die Möglichkeit vor, durch das Anwerben anderer für Lyoness Einnahmen zu erwirtschaften?

Entscheidend ist, ob die Mitglieder die theoretische Möglichkeit einer Einnahme erhalten. In diesem Zusammenhang bedeutet Einnahme eine Auszahlung aus dem System, die jegliche Art von Vorteil oder jeglichen Wert in Form von Geld, Waren, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen annehmen kann.

Bei Lyoness erhalten die Gesellschaft und die Mitglieder Auszahlungen, die auf dem Umsatz der angeworbenen Mitglieder im Netzwerk beruhen.

Desto mehr und desto größere Einzahlungen von Lyoness-Mitgliedern getätigt werden, desto größere Einnahmen haben die Gesellschaft und die einzelnen Mitglieder. Das geht sowohl aus den Angaben als auch aus den Unterlagen, die die Lotterieaufsicht von Lyoness zur Sache erhalten hat, und aus den eingegangenen Tipps hervor. Die Tätigkeit ist auch so organisiert, dass derjenige, der im System die meisten Mitglieder, die an Lyoness Einzahlungen leisten, unter sich hat, die höchsten Einnahmen erzielt.

Die Lotterieaufsicht kommt in ihrer Würdigung zur Ansicht, dass die Einzahlungen der Mitglieder an Lyoness hauptsächlich Zahlungen für den Mitgliederstatus sind. Wenn das Umsatzsystem in der Realität so funktioniert, dass die Einzahlungen der neuen Teilnehmer für die Einnahmen der Gesellschaft und der Mitglieder sorgen, gibt es die Möglichkeit, durch das Anwerben anderer für Lyoness eine Einnahme zu erzielen.

Teilschlussfolgerung: Es besteht die Möglichkeit, durch das Anwerben anderer für Lyoness eine Einnahme zu erzielen.

Beruhen die Einnahmen von Lyoness insbesondere darauf, dass andere für das System angeworben werden und weniger aus dem Verkauf oder Verbrauch von Waren, Dienstleistungen oder sonstige Leistungen?

Aufgrund der Würdigung der Angaben, die die Lotterieaufsicht von Lyoness erhalten hat, kommt die Lotterieaufsicht in ihrer Berechnung zum Ergebnis, dass nur ca. 9% der Einnahmen von Lyoness in Norwegen im Jahr 2016 aus dem Verkauf oder Verbrauch von Waren, Dienstleistungen oder sonstige Leistungen stammten. Ca. 91 % der Einnahmen von Lyoness in Norwegen stammten aus dem Anwerben von Mitgliedern.

Die Berechnung zeigt, dass die Einnahmen von Lyoness hauptsächlich aus dem Anwerben von Mitgliedern stammen.

Teilschlussfolgerung: Die Einnahmen von Lyoness in Norwegen stammen insbesondere aus dem Anwerben von Mitgliedern für das System und nicht aus dem Verkauf oder dem Verbrauch von Waren, Dienstleitungen oder sonstigen Leistungen.

Hauptschlussfolgerung der Lotterieaufsicht

Die Lotterieaufsicht hat die Tätigkeit von Lyoness in Norwegen bezüglich der Pyramidenbestimmung des § 16 Lotteriegesetz gewürdigt. Aus ihrer Würdigung folgt, dass Lyoness ein illegales pyramidenähnliches Umsatzsystem darstellt, wo Entgelte dafür bezahlt werden, um die Möglichkeit zu haben, Einnahmen zu erzielen, die insbesondere aus dem Anwerben anderer für das System und nicht auf dem Verkauf oder Verbrauch von Waren, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen beruhen, vgl. § 16 Abs 2.Die Lotterieaufsicht hat in ihrer Würdigung insbesondere darauf geachtet, dass norwegische Mitglieder keine Waren, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen aus dem Umsatzsystem erhalten, die dem Wert entsprechen, der geleistet wird, wenn dafür bezahlt wird. Die Einzahlungen der Mitglieder sind daher als Entgelt für die Teilnahme an einem pyramidenähnlichen Umsatzsystem zu betrachten. Die Einnahmen der Gesellschaft und des einzelnen stammen in der Hauptsache aus dem Anwerben neuer Mitglieder und deren Einzahlungen an Lyoness und nicht aus dem Verkauf oder dem Verbrauch von Waren, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen.