Quelle: verbraucherrecht.at 28.02.2018
Die Vorgehensweise von Lyoness, den persönlichen Bereich im Web-Portal der Klägerin zu sperren bis die AGB 2014 akzeptiert wurden, befindet das Gericht als per se sittenwidrig.
Quelle: verbraucherrecht.at 28.02.2018
Die Vorgehensweise von Lyoness, den persönlichen Bereich im Web-Portal der Klägerin zu sperren bis die AGB 2014 akzeptiert wurden, befindet das Gericht als per se sittenwidrig.