Allein in den Jahren 2015 bis 2019 wurden von der Lyoness Europe AG (die wegen negativer Publicity nur mehr als „Lyconet“ auftrat) für die Investitionen in die Customer Clouds und Enterprise Clouds EUR 3.607.758.807,55, also rund EUR 3,6 Milliarden eingenommen.
Wie die Anleger erfahren mussten, hat die Enterprise Cloud 1 nicht wie im Anlegerprospekt angekündigt, ab November 2022 Gewinne ausgeschüttet, geschweige denn wurde im Oktober 2022 das Kapital zurückgezahlt.
Vielmehr wurde aufgrund einer Überschuldungsanzeige mit Entscheid des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland vom 23.10.2023 zu SS.2023.649-WS2ZE-NSC über die Lyoness Europe AG der Konkurs eröffnet und am 30.04.2025 mangels Aktiven eingestellt, weil alle Anlegergelder verschwunden waren.
Aufgrund des Verbots der Lyoness Europe AG in Italien, Norwegen und Polen wegen Betreibens eines Schneeballsystems erhielten die Anleger ab März 2019 die neu gegründete Lyconet Austria GmbH und myWorld Austria GmbH als neue Vertragspartner.
Die Lyconet Austria GmbH und myWorld Austria GmbH führten das lukrative Geldbeschaffungsmodell zur Verschleierung des Schneeballsystems nun in arbeitsteiligen Rollen weiter und wurde von Ihnen das Enterprise Cloud Programm (Enterprise Clouds 4 bis 8, die Enterprise Cloud X und die Enterprise Cloud Infinity) fortbetrieben.
Die italienische Wettbewerbsbehörde hatte Lyoness bereits am 19.12.2018 die Geschäftstätigkeit wegen Betriebs eines Pyramidenspiels untersagt. Daraufhin führten die Lyconet Italia und myWorld Italia das Geschäftsmodell weiter. Die italienische Wettbewerbsbehörde ließ sich aber nicht täuschen und hat nach Hausdurchsuchungen auch der Lyconet Italia und der myWorld Italia am 22.12.2020 die Tätigkeit untersagt und eine Geldstrafe von 3,2 Millionen Euro verhängt. Die Behörde stellte fest, dass diese Firmen die Geschäfte von Lyoness nur unter einem anderen Namen weiterführen und ebenso ein „heimtückisches Pyramidenspiel“ betreiben, welches sich aus den Einzahlungen der Verbraucher finanziert.
Da mit weiteren Verboten zu rechnen war und bei den Enterprise Clouds keine Ausschüttungen geplant waren, wurde das myWorld Share Program eingeführt, bei welchem die Anleger börsennotierten Aktien erhalten sollten.
Anfang 2021 wurde daher ein Börsengang propagiert und sollten alle bisher erworbenen Anzahlungen und Gutscheine (Discount Voucher, mVoucher, Benefit Voucher, Clouds) in myWorld Share Points umgewandelt werden. Diese myWorld Share Points sollen zum Bezug von Aktien beim geplanten Börsengang der myWorld-Gruppe berechtigen. Alle bisherigen Investitionen sollten natürlich aufrechterhalten werden, damit die Mitglieder auch umsteigen und weiterhin ihre monatlichen Zahlungen leisten.
Angesichts dieser Fakten lag es auf der Hand, dass die Lyconet Austria GmbH und myWorld Austria GmbH als Rechtsnachfolger der Lyoness Europe AG fungierten.
Ich konnte 4 Entscheidungen des OGH (3 Ob 189/24a, 6 Ob 78/24z, 10 Ob 63/24y, 5 Ob 192/24g) erwirken, wonach die Lyconet Austria GmbH für die noch bei der Lyoness Europe AG getätigten Investitionen in die Customer Clouds und Enterprise haftet, weil an einer Vertragsübernahme nicht zu zweifelnist. In der Entscheidung 5 Ob 192/24g schloss der OGH deshalb eine Vertragsübernahme auch durch die myWorld Austria GmbH nicht aus und forderte daher ergänzende Feststellungen vom Erstgericht.
Der OGH hielt fest:
„Lyoness Customer Clouds“ und „Lyoness Enterprise Clouds“ wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten mit unterschiedlichen Laufzeiten ausgegeben und konnten von Marketern erworben werden. Bei diesen Cloud -Beteiligungen wurde den Teilnehmern für ihre Einzahlungen ein potentieller finanzieller Gewinn durch die Beteiligung an Umsätzen versprochen, die auf den Einkäufen der Lyoness-Mitglieder in einem bestimmten Land oder bei bestimmten Projektgesellschaften basierten. So wurden etwa bei „Enterprise Clouds“ die in einzelnen Projektgesellschaften der myWorld-Unternehmensgruppe bzw der myWorld Enterprise Ltd erwirtschafteten Gewinne in Shopping Points umgewandelt und das sich daraus ergebende Shopping Points Volumen anteilig auf die Cloud-Beteiligten in Form von Shopping Points verteilt.
Das neue myWorld Share Programm war die Neugestaltung des Einkaufs- und Investitionsmodells, das zuvor von der Lyoness Europe AG betrieben wurde. Hubert Freidl war Erfinder und Mastermind dieses Modells, der dieses im Namen der Lyoness Europe AG beworben hat und in deren Namen aufgetreten ist. Auch die Umstellung des bisherigen Lyoness-Modells auf das myWorld Share Programm wurde von Hubert Freidl gegenüber den Kunden und Marketern kommuniziert und von ihm als Informationsträger beworben. Kunden und Marketer mussten den Eindruck gewinnen, dass Hubert Freidl mit dem neuen myWorld Share Programm eine Neugestaltung und Neuorganisation des bisherigen Modells vornimmt und die beteiligten, mit Lyoness verbundenen Unternehmen, in Österreich namentlich die Beklagten, willentlich darin eingebunden sind. Die Stichhaltigkeit dieser Annahme ergibt sich auch daraus, dass die AGB dieser beiden Unternehmen idF 2021 exakt an das neue Geschäftsmodell angepasst wurden, sowie dass die Beklagten an der Umsetzung des neuen Modells auch mitgewirkt haben. An einem auf die Übertragung der in mSP umgewandelten Investitionen von der Lyoness Europe AG auf die Erstbeklagte abzielenden übereinstimmenden Erklärungsverhalten der beteiligten Unternehmen ist nicht zu zweifeln.
Dieser bindenden Rechtsansicht folgend, haben auch das OLG Wien zu 5 R 19/25p und HG Wien zu 1 R 172/24a die Vertragsübernahme festgestellt.
Nach Zustellung des Berufungsurteils des OLG Wien, welches die Lyconet Austria GmbH zur Rückzahlung der noch bei der Lyoness Europe AG für die Clouds bezahlten Beträge verurteilt hat, am 04.08.2025, hat die Lyconet Austria GmbH am 05.08.2025 beim LGZ Graz den Konkurs angemeldet, um sich der Rückzahlungsverpflichtung zu entziehen.
Über die Lyconet Austria GmbH wurde am 06.08.2025 und die myWorld Austria GmbH am 07.08.2025 der Konkurs eröffnet.
Der Masseverwalter der Lyconet Austria GmbH hat bekannt gegeben, dass Hubert Freidl als de facto Geschäftsführer mit hoher Wahrscheinlichkeit für den Schaden, der den Gläubigern entstanden ist, mitverantwortlich ist und sich auch hauptsächlich bereichert hat.
Zudem durchforsten die Masseverwalter gerade die Buchhaltung und analysieren die fragwürdigen Zahlungsflüsse und haben angekündigt, nach Abschluss der Prüfung eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft zu erstatten.
