Quelle: St. Galler Tagblatt 18.08.2020
Gericht weist Beschwerde gegen Urteil der Vorinstanz ab – Lyoness steht in mehreren europäischen Ländern unter Druck
Das Kantonsgericht St. Gallen stützt einen Entscheid des Kreisgerichtes Werdenberg-Sarganserland. Demnach muss die Firma einst verkaufte Gutscheine abzüglich Provisionen zurückzahlen.