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Professionelle Hilfe bei 

Lyoness und Lyconet-Anliegen 

in Wien

Laut rechtskräftigem Urteil des Handelsgerichtes Wien ist das Geschäftsmodell von Lyoness ein verpöntes SCHNEEBALLSYSTEM. Holen Sie sich bei Ihrem Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold Rat, wenn Sie davon betroffen sind.

Sie haben einen Rückforderungsanspruch Ihrer an Lyoness, Lyconet und myWorld geleisteten Zahlungen und zwar unabhängig davon, ob diese nun in babylonischer Sprachverwirrung als Werbekampagnen, Anzahlungen auf künftige Einkäufe, anbezahlte Gutscheinbestellungen, Rabattgutscheine (Discount Voucher, Limited Edition Voucher), mVoucher, Marketing+, Campaign+, Business+, Invite+, Campaign & Reseller Pack (Infinity), Benefit Voucher oder Share Points bezeichnet werden.

 

Denn dabei handelt es sich nur um Fantasieprodukte. Sie erhalten für Ihre Zahlungen keine Gegenleistung in der Form eines Produkts oder einer Dienstleistung zum entsprechenden Gegenwert.

 

Sofern Sie die Rückzahlung Ihrer Zahlungen fordern, werden Sie – wenn überhaupt – nur die stereotype Antwort erhalten, dass Ihre Zahlungen laut den Geschäftsbedingungen (AGB) nicht rückforderbar sind.

Tatsächlich sind in den AGB Klauseln enthalten, wonach Ihre Zahlungen nicht rückforderbar sind und bei Vertragsauflösung verfallen. Der Verweis auf die AGB sollte Ihnen glaubhaft machen, dass Sie keinen Rückforderungsanspruch haben.

Dem ist aber nicht so, denn die entsprechenden Bestimmungen in den intransparenten, bewusst irreführenden und benachteiligenden Geschäftsbedingungen sind missbräuchlich und somit nichtig.

Gerichtsurteile gegen Lyoness

Es gibt zugunsten von Lyoness Geschädigten bereits zahlreiche Gerichtsurteile, welche auf Rückzahlung der Einzahlungen lauten. Lyoness muss dabei nicht nur das gesamte Kapital, sondern auch weit über dem Bankzinssatz liegende Zinsen in Höhe von 4 % bezahlen und die Kosten des Gerichtsverfahrens ersetzen. Aber auch auf außergerichtlichem Weg konnten Rückzahlungen für die Mehrzahl der Geschädigten erwirkt werden. Lyoness hat mittlerweile nicht zuletzt auch angesichts des Drucks eines bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahrens an Geschädigte Rückzahlungen in der Höhe von mehr als 1 Million Euro getätigt.

 

Sofern Sie selbst eine Rückzahlung Ihrer Einzahlungen bei Lyoness begehren, wird Lyoness vorgeben, erst durch Ihr Schreiben von Ihrer Unzufriedenheit erfahren zu haben und ankündigen, dass Sie mindestens vier Wochen auf eine Antwort auf Ihr Rückforderungsansinnen warten müssen, da Ihr Anliegen genauestens geprüft werden müsse. Sofern eine Rückzahlung dann nicht ohnehin mit einem stereotypen Hinweis auf die AGB abgelehnt werden wird, bietet Lyoness erfahrungsgemäß und unberechtigter Weise nur eine sehr bescheidene Teilzahlung an.

Lassen Sie sich nicht mit Bagatellbeträgen abfertigen

Der angebotene Betrag wird weit unter Ihrer Einzahlung liegen, da der Abzug eines Kulanzstornos von mindestens 25 % und von angeblich bereits erfolgten Auszahlungen erfolgt. Die Kosten eines Rechtsanwalts und Zinsen werden von Lyoness grundsätzlich nicht erstattet. Wenn Sie die unberechtigten Abzüge von Lyoness akzeptieren, führt dies nur zu einer weiteren Bereicherung von Lyoness. Wir raten Ihnen schnellstmöglich mit uns Kontakt aufzunehmen und sich von uns beraten zu lassen.

Ihr Rechtsanwalt für Lyconet in Wien

Eine Rückzahlungsaufforderung durch einen Rechtsanwalt ist das Mittel der Wahl und falls eine nicht ausreichende Zahlung erfolgt, dann wird eine Zivilklage angestrebt. Da es sich beim Geschäftsmodell von Lyoness und Lyconet um ein verpöntes Schneeballsystem handelt, gilt für Mitglieder das Cash Back Prinzip nicht nur für deren Einkäufe, sondern auch für deren Anzahlungen. Lyoness hat die Anzahlungen zurückzuzahlen. Es konnten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich hohe Summen an Rückzahlungen durchgesetzt werden. Wenn Sie Ihr Geld zurückfordern wollen, also CASH BACK auch von Lyoness verlangen, kontaktieren Sie meine Kanzlei. Wir stehen Ihnen gerne in Wien für eine ausführliche Beratung zum Thema Lyoness bzw. Lyconet zur Verfügung und freuen uns, wenn wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Kompetenz helfen können.