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Habe ich auch einen Rückforderungsanspruch, wenn ich mich als Unternehmer angemeldet habe?

Hier muss grundsätzlich unterschieden werden, ob Sie sich als Privatperson oder als Firma registriert haben.

Bei Akzeptierung der Lyconet-Vereinbarung müssen Sie bestätigen, dass Sie selbständiger Unternehmer sind. Diese Bestätigung ist aber unwirksam, wenn Sie Konsument sind.

Sie können daher Ihr Geld zurückfordern.

Auch wenn Sie ein Unternehmen betreiben, sich aber als Privatperson registriert haben und die Rabattgutscheinkäufe aus dem Privatvermögen finanziert haben, können Sie Ihr Geld zurückfordern.

Haben Sie sich als Firma, also mit einem konkreten Firmenwortlaut registriert, stehen Ihnen zwar nicht die Konsumentenrechte zu, aber Sie haben dennoch einen Rückforderungsanspruch.