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Die Clouds

Im Laufe der Zeit wurden verschiedene Clouds aufgelegt: Austrian Customer Cloud, Slovakian & Czech Customer Cloud, Polish Customer Cloud, South East 1 Customer Cloud, South East 2 Customer Cloud, Nordic Customer Cloud, Italian Customer Cloud, Spanish and Portuguese Customer Cloud, German Customer Cloud, Enterprise Cloud 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, Enterprise Cloud X.

Die Konditionen und Teilnahmevoraussetzungen für die Clouds sind im Wesentlichen gleich gestaltet.

Die Werbeprospekte der Customer Clouds versprechen immer dasselbe: Die Cloud soll Kunden aus Kooperationen vereinen, diese sollen durch ihre Einkäufe jeden Monat Shopping Points produzieren. Das daraus resultierende Shopping Points-Volumen soll anteilig auf alle Sponsoren (teilnehmende Marketer) verteilt und ausbezahlt werden.

Als Kooperationen werden genannt: Cashback World, White Label-Kooperationen, Key-Account-Kooperationen und weitere Kooperationen.

Die Clouds haben gewisse Laufzeiten (3 Jahre, die Enterprise Clouds 4 Jahre) und sollte es danach zur Erstzuteilung der Shopping Points kommen und die Gewinne aus diesen Shopping Points ausbezahlt sowie der Einsatz für die Cloud selbst rückgezahlt werden. In den Folgemonaten sollten Shopping Points monatlich zugeteilt und die Gewinne als passives Einkommen ausbezahlt werden.

Die Clouds sollten also passives Einkommen bescheren, sodass man keine weiteren Mitglieder anwerben muss.

Doch in Wirklichkeit muss man auch bei den Clouds laufend selbst Geld nachschießen, um überhaupt vergütungsberechtig zu sein und darüber hinaus weitere Cloudkäufer anwerben, denn sonst erhält man nach dem komplizierten Vergütungsbestimmungen keine Auszahlungen.

Laut Werbeprospekt hätte beispielsweise bei der Polish Customer Cloud die Erstzuteilung der Shopping Points am 21.01.2019 erfolgen sollen. Die ersten 1.500 Shopping Points pro LEDV sollten gegen Discount Voucher im Wert von € 1.500,00 eingelöst und ausbezahlt werden. Ab Februar 2019 hätte die monatliche Zuteilung der Shopping Points starten sollen. Monatliche Shopping Points sollten Shopping Points-Volumen (Shopping Points Balance zur freien Verbuchung + Shopping Points Career) generieren oder könnten bei Vorhandensein gegen Discount Voucher eingelöst und ausbezahlt werden.

Bei der South-East 1 Customer Cloud hätte die Erstzuteilung der Shopping Points am 16.12.2019 erfolgen sollen. Die ersten 1.500 Shopping Points pro LEDV sollten gegen Discount Voucher im Wert von € 1.500,00 eingelöst und ausbezahlt werden.  Ab Januar 2020 hätte die monatliche Zuteilung der Shopping Points starten sollen. Monatliche Shopping Points sollten Shopping Points-Volumen (Shopping Points Balance zur freien Verbuchung + Shopping Points Career) generieren oder könnten bei Vorhandensein gegen Discount Voucher eingelöst und ausbezahlt werden.

Doch die Clouds wurden nicht zurückgezahlt und gab es keine bis nur unbedeutende Ausschüttungen. Diese Erfahrung werden auch bereits viele Cloudkäufer bereits gemacht haben.

Der Erwerb einer Cloud ist an folgende Bedingungen gebunden:

Status eines Premium Marketers oder Marketers mit 2.400 Shopping Points bzw. für die kleine Cloud 350 Shopping Points für das Balance Program

1 gebuchte Unit in der persönlichen Balance

Aktives Easy Shop Plus

Erwerb eines LEDV

Zum Premium Marketer wird man laut Compensation Plan, wenn man ein Karriere-Level erreicht hat. Das Karriere-Level 1 erreicht man durch 5.000 Shopping Points, wobei dieses im darauffolgenden Monat durch weitere 5.000 Shopping Points bestätigt werden muss.

Das bedeutet, dass entweder Eigenkäufe von Rabattgutscheinen um € 10.000,00 oder Anwerbung von Mitgliedern, die um € 20.000,00 Rabattgutscheine gekauft haben, beides in 2 darauffolgenden Monaten.

Diese Bedingungen sind natürlich nicht so einfach zu erfüllen. Deshalb gibt es auch die Alternative von 2.400 Shopping Points. Diese erzielt man durch Kauf von Rabattgutscheinen um € 2.400,00.

Deshalb wählen die meisten auch das günstigere Einstiegspaket um € 2.400,00.

Zusätzlich benötigt man 1 gebuchte Unit in der persönlichen Balance, also einen weiteren Rabattgutscheinkauf um € 50,00.

Weiters muss das Easy Shop Plus aktiviert sein, also die Verpflichtung eingegangen werden, monatlich während der gesamten Laufzeit der Cloud mindestens € 50,00 für weitere Rabattgutscheinkäufe an Lyoness zu zahlen, denn nur so kann die Vergütungsberechtigung aufrechterhalten werden. Sonst bekommt man gar nichts.

Schließlich muss man einen „Limited Edition Discount Voucher“ (LEDV) um € 1.500,00 kaufen. Bei den LEDV handelt es sich jedenfalls auch um Rabattgutscheine.

Der Erwerb eines LEDV bewirkt somit die Erlangung des Status eines Sponsors. Der Sponsor soll aus dem Gesamteinkauf von Hunderttausenden/Millionen Mitgliedern der Cloud direkt profitieren.

BG Zell am See 28.05.2020 18 C 194/20b: Mit den Limited Edition Discount Vouchers bewirbt die Beklagte ebenfalls die Möglichkeit der Generierung von Shoppings Points zur Erlangung eines finanziellen Vorteils im selben System, ohne dass klar würde, welche konkreten Vorteile mit einem bestimmten Produkt verbunden sind.

Ein Gutachten der Wirtschaftsexpertin Mag. Andrea Komposch gelangt zum Ergebnis, dass Rabattgutscheine und LEDV ebenso wie die Clouds undefinierbar sind, die Werbeunterlagen von Lyoness unvollständig und irreführend sind und das Risiko des Totalverlusts besteht.

Dem Gutachten ist zu entnehmen, dass die wesentlichen Faktoren, von welchen eigentlich der Erfolg der Veranlagung abhängt, unbestimmt sind. Soweit im Folgenden auf Feststellungen aus dem Gutachten Bezug genommen wird, sind die entsprechenden Randziffern angeführt.

Eine genaue Begriffserklärung der Rabattgutscheine und LEDV gibt es gar nicht. „Es ist an dieser Stelle jedenfalls anzuführen, dass in den vorliegenden Unterlagen zu ON 7, 10, 12, sowie den vorgelegten Unterlagen der ON 510 zu 14 St 17/12m keine Erläuterungen oder die Begriffe „Discount Voucher” bzw. ,,Limited Edition Discount Voucher” enthalten sind. Dementsprechend kann eine Begriffserklärung nicht durchgeführt werden“ (RZ 33).

Eine überprüfbare Dokumentation sowie Belege über die Anzahl der Kunden einer Cloud und deren Einkaufsumsätzen gibt es nicht.

In den Werbeprospekten wird behauptet, dass alle registrierten Kunden ohne Empfehlungsgeber in der Cloud vereint werden.

Darin wird aber nicht konkretisiert, innerhalb welchen Zeitraums vor dem Start der Cloud die Registrierungen berücksichtigt werden. Für die Höhe des Shopping Points-Volumens ist dies (Anzahl der registrierten Kunden) jedoch von Bedeutung (RZ 50).

Lyoness verspricht in den Werbeunterlagen, dass bei Erstzuteilung 1.500 bzw. 500,00 Shopping Points je LEDV gegen Discount Voucher im Wert von € 1.500,00 bzw. € 500,00 eingelöst und ausbezahlt werden. Der Gutachterin gegenüber erläuterte Lyoness allerdings, dass dies lediglich eine Annahme sei, weil sie keinerlei Gewähr über Umfang und Ausmaß barer/unbarer Vorteile, die durch die Teilnahme an der Cloud entstehen können, übernimmt (RZ 36, 53).

Zum Zeitpunkt der Erstzuteilung kommt es zur „Einlösung und Auszahlung“ der Rabatte des Discount Vouchers – somit zur Einlösung zu 100%. In welcher Form die Einlösung und Auszahlung beim Discount Voucher erfolgt, ist in den vorliegenden Unterlagen eben so wenig erklärt, wie die Zuweisung von Shopping Points-Volumen (RZ 54). Wenn das Mitglied zum Zeitpunkt der Erstzuteilung keinen oder einen Discount Voucher, der einen geringeren Wert als EUR 1.500,– aufweist, kommt es zur Auflösung und Auszahlung des vorhandenen Betrags am Discount Voucher und für die Differenz wird dem Marketer Shopping Points-Volumen zugewiesen.

In welcher Form die Einlösung und Auszahlung tatsächlich erfolgt, ist den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen. Es kann auch nicht erläutert werden, wie eine derartige Zuweisung von SP-Volumenerfolgt und was eine Zuweisung letztlich bewirkt (RZ 54).

Es ist den Unterlagen nicht zu entnehmen, ab welchem Zeitpunkt die Einkaufsumsätze der Zielländer für die anteilige Verteilung der daraus resultierenden SP berücksichtigt werden. Es ist darüber hinaus keine Erklärung zu entnehmen, wie die daraus generierten SP für Discount Voucher eingelöst und ausbezahlt werden können. Ebenso wenig ist enthalten, welche Anzahl an Units aus den SP resultiert (RZ 55)

Aufgrund der vorliegenden Präsentationen von Lyconet hinsichtlich der Teilnahme an den sog. Customer Clouds kann nicht entnommen werden bzw. ist nicht konkret erläutert worden,

  • was der Kunde mit dem LEDV in Höhe von EUR 1.500,– tatsächlich erwirbt und welche Konsequenzen sich daraus, außer der Erfüllung der Voraussetzung zur Teilnahme an den Customer Clouds, letztlich für den Kunden ergeben?
  • ob dem Kunden die Möglichkeit zusteht, den Betrag von EUR 1.500,– für einen Einkauf zu verwenden oder ob er hinsichtlich dieser Summe keinen Anspruch auf Rückzahlung hat?
  • was die Formulierung hinsichtlich des LEDV, ,,Einlösbarer Wert: Bestellwert kann zu 100% eingelöst werden” tatsächlich bedeutet?
  • aus der Beschreibung, ,,die ersten 1.500 SP pro LEDV werden gegen Discount Voucher im Wert von EUR 1.500,– eingelöst und ausbezahlt” lassen sich keine konkreten Erklärungen entnehmen, zumal die Einlösung und Ausbezahlung offenbar nur im Ausmaß eines bereits vorhandenen Discount Voucher erfolgt. Auch können aus der Formulierung „Zuweisung von SP-Volumen” im Ausmaß der Differenz (zwischen LEDV und Discount Voucher) keine hinreichenden Erklärungen entnommen werden.
  • aus welchen Gründen die erstzugeteilte Anzahl an SP im Ausmaß von 1.500 als angenommen bezeichnet worden ist?
  • innerhalb welchen Zeitraums vor dem Start der Cloud am 08.09.2016 die Registrierungen von LYONESS Mitgliedern tatsächlich berücksichtigt werden?

Für die Höhe des zuzuweisenden SP-Volumens und den daraus resultierenden SP ist dies von Relevanz. (RZ 57)

Es besteht für die Rabattgutscheine kein realer Gegenwert (RZ 69).

Der Wert des LEDV kann nicht sofort in Gutscheinform gegen Waren getauscht werden, sondern hängt dies von zukünftigen Shopping Points ab (RZ 72).

Der Erfolg der Customer Clouds hängt maßgeblich vom Aufbau eines Kundenstocks ab (RZ 77) und dieser erfolgt durch Lyoness.

Der wirtschaftliche Misserfolg der Investition in die Customer Clouds als Ganzes bedingt zwingend den Veranlagungsverlust der jedes Einzelnen und aller Anleger (RZ 74, 77).

Die Anleger erhalten eine der Höhe nach unbestimmte Forderung, diese Forderung entsteht erst zu einem späteren Zeitpunkt (RZ 81).

Das Geschäftsmodell sowie die Berechnung der Shopping Points sind weitgehend intransparent (RZ 81),

Es liegt ein erheblicher Zeitraum zwischen Erwerb und Ausschüttung erster Shopping Points (RZ 81)

Es besteht jedenfalls ein das allgemeine Insolvenzrisiko übersteigendes Totalausfallsrisiko, etwa wenn keine oder nicht ausreichend Kunden geworben werden oder diese nicht in entsprechenden Mengen kaufen bzw. Shopping Points generieren (RZ 81)

Die Verwaltung des für die Customer Clouds eingesetzten Kapitals erfolgt nicht durch die Anleger selbst, sondern ausschließlich durch Lyoness, diese verwendet die vereinnahmten Gelder zur Durchführung der Customer Clouds ohne Mitwirkung der teilnehmenden Anleger. Die Anleger können nicht selbst bestimmen, in welche Projekte usw. die Gelder fließen (RZ 86).

Es bestehen in Summe keinerlei Hinweise darauf, dass die Anleger ernstzunehmenden Einfluss auf die Verwendung des Gelds nehmen können (RZ 87).

Fazit: Obwohl als risikolos beworben, besteht bei den Clouds das Risiko des Totalverlusts.

Die Investition führt keinesfalls zu den in Aussicht gestellten, ja nicht einmal zu nennenswerten Gewinnen.

Die Rückzahlung des Einsatzes für die Clouds ist – sowohl der Höhe als auch dem Grunde nach – unsicher. Ein konkreter Austausch Leistung gegen Entgelt findet hier nicht statt.

Beim LEDV ist der Verwendungszweck weitgehend unklar, er hat keinen realen Gegenwert, vielmehr besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals aller Anleger.

Über das Totalausfallsrisiko der Investitionen in die Clouds wird nicht aufgeklärt. Für den LEDV erhält man auch keine Waren, Dienstleistungen oder sonstige Leistungen, die dem Nominalwert entsprechen.

Somit sind die Clouds nur eine Blase, welche als gewinnbringend verkauft wird, aber die Anleger leer ausgehen lässt.