{"id":322,"date":"2021-06-13T13:33:38","date_gmt":"2021-06-13T11:33:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fromhold.at\/fromhold\/?p=322"},"modified":"2021-06-14T08:22:18","modified_gmt":"2021-06-14T06:22:18","slug":"italien-verbot-von-lyoness-und-myworld","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/italien-verbot-von-lyoness-und-myworld\/","title":{"rendered":"Italien: Verbot von Lyoness und myWorld"},"content":{"rendered":"\n<p>Die italienische Wettbewerbsbeh\u00f6rde hat nach einem aufw\u00e4ndigen Ermittlungsverfahren und unter anderem auch durch Einsicht in die bei Hausdurchsuchungen sichergestellten Firmenunterlagen am 22.12.2020 die T\u00e4tigkeit untersagt, weil die Lyconet und die Rechtsnachfolgerin myWorld ein heimt\u00fcckisches Pyramidenspiel betreiben, welches sich fast zur G\u00e4nze aus den Einzahlungen der Marketer finanziert.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Verbot durch Umbenennung in myWorld und der Discount Voucher in mVoucher hat Lyoness nichts genutzt, die Beh\u00f6rde lie\u00df sich nicht t\u00e4uschen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Umsatz aus dem Verkauf der Rabattgutscheine belief im Jahr 2019 auf mehr als \u20ac 8 Millionen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Beh\u00f6rde gelangte zusammengefasst zu folgenden Feststellungen:<br>a) Angesichts der irref\u00fchrenden und fehlenden Darstellung ist das System in der Tat nicht darauf ausgerichtet, eine Ware oder Dienstleistung auf den Markt zu bringen, sondern eine immer gr\u00f6\u00dfere Anzahl von Marketern zu rekrutieren, die, um teilzunehmen und Zugang zum Verg\u00fctungsplan zu erhalten, in verschiedenen Formen (d.h. Kauf verschiedener Lyconet-Produkte, die Shopping Points generieren) zur Zahlung von Geldbeitr\u00e4gen \u00fcbergehen m\u00fcssen;<br>b) die Verg\u00fctung der Marketer ist nur an die H\u00f6he der generierten SP gebunden; c) die einzige reale M\u00f6glichkeit, die f\u00fcr die verschiedenen Karrierestufen erforderliche hohe Menge an SP zu erreichen und Zugang zu den Verg\u00fctungen zu erhalten, stellt der Kauf von Lyconet-Produkten durch den Marketer und seine Downline dar;<br>d) der \u00fcberwiegende Teil der angeblichen finanziellen Vorteile, die der Marketer erzielt, ist auf den Kauf der besagten Lyconet-Produkte zur\u00fcckzuf\u00fchren, die in der Lage sind, gro\u00dfe Mengen an SPs zu liefern, und nicht auf die Cashback-Aktivit\u00e4t;<br>(e) solche Lyconet-Produkte stehen in keinem Zusammenhang mit den Ergebnissen des Verkaufs von Waren und Dienstleistungen (d.h. einer realen wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit), die stattdessen den Schwerpunkt eines rechtm\u00e4\u00dfigen mehrstufigen Vertriebssystems bilden sollten, bei dem die Verk\u00e4ufer durch Provisionen verg\u00fctet werden, die direkt proportional zum Wert oder zur Menge der verkauften Ware sind;<br>(f) der Cashback-Service ist lediglich ein Vorwand oder eine Gelegenheit, andere Verbraucher anzuwerben, damit diese ihrerseits dem Pyramidensystem beitreten und sich an dessen Finanzierung durch die Zahlung von Beitr\u00e4gen f\u00fcr den Kauf von Lyconet-Produkten beteiligen, die dazu bestimmt sind, SP f\u00fcr sie und die gesamte Upline zu generieren, in der Hoffnung, die aufgrund der Verbreitung des Systems versprochenen finanziellen Vorteile zu erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Insbesondere besteht das Vorgehen der genannten Unternehmen darin, in unzul\u00e4ssiger Weise ein &#8220;Multi-Level&#8221;-Vertriebssystem zu f\u00f6rdern und zu verwalten, bei dem das wirtschaftliche Ziel der Mitglieder nicht in der Vermarktung eines Produkts\/einer Dienstleistung besteht,&nbsp; sondern vielmehr die Rekrutierung einer zunehmenden Anzahl von Marketern, von denen erwartet wird, dass sie durch verschiedene Karrierestufen, die die Zahlung auch erheblicher Betr\u00e4ge f\u00fcr den Kauf bestimmter Produkte und Dienstleistungen des Lyconet-Programms erfordern, eine erhebliche wirtschaftliche Rendite erzielen, wobei die wesentliche Funktion darin besteht, Shopping Points (im Folgenden SP) zu generieren, die notwendig sind, um die verschiedenen im Verg\u00fctungsplan vorgesehenen Verg\u00fctungsebenen zu erreichen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Funktionsweise des Systems wird in den offiziellen Dokumenten und im Verg\u00fctungsplan \u00fcberhaupt nicht angegeben, sondern nur m\u00fcndlich und auf irref\u00fchrende Weise bei vertraulichen Veranstaltungen vorgestellt, bei denen eine intensive Rekrutierungst\u00e4tigkeit durchgef\u00fchrt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Die in Aussicht gestellten finanziellen Vorteile resultieren nicht aus einer realen Wirtschaftst\u00e4tigkeit, d.h. Cashback bei Eink\u00e4ufen, sondern aus dem Beitritt zu einem System, das mit Geldbetr\u00e4gen gespeist wird, die aus den Zahlungen der anderen Teilnehmer des Programms f\u00fcr den Kauf von Lyconet-Produkten stammen.<\/p>\n\n\n\n<p>Links:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-embed\"><div class=\"wp-block-embed__wrapper\">\nhttps:\/\/www.agcm.it\/media\/comunicati-stampa\/2019\/1\/Vendita-piramidale-e-promozione-ingannevole-sanzione-da-oltre-3-milioni-a-Lyoness\n<\/div><\/figure>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-embed\"><div class=\"wp-block-embed__wrapper\">\nhttps:\/\/www.agcm.it\/media\/comunicati-stampa\/2021\/1\/PS11517\n<\/div><\/figure>\n\n\n\n<p>Weiterlesen:<\/p>\n\n\n\n<p>Das Lyconet\/myWorld-System ist in Wirklichkeit grunds\u00e4tzlich nicht auf die Gr\u00fcndung eines mehrstufigen Vertriebsnetzes ausgerichtet, sondern auf ein System zum Erwerb von Lyconet-Produkten <strong>durch Verbraucher, die als fiktive Handelsvertreter rekrutiert werden<\/strong>. Denn der \u00fcberwiegende Teil der von den Verbrauchern zu erzielenden finanziellen Vorteile ergibt sich nicht aus der Entwicklung einer realen wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit im Zusammenhang mit Cashback &#8211; also aus den mit der myWorld-Cashback-Karte get\u00e4tigten und registrierten Eink\u00e4ufen -, sondern aus der im gesamten Lyconet-Verg\u00fctungssystem vorgesehenen Verg\u00fctung, die an das Erreichen gro\u00dfer Mengen von Shopping Points gekn\u00fcpft ist, die im Wesentlichen durch den Kauf zahlreicher komplexer Lyconet-Produkte, die von myWorld vertrieben werden, erzielt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Insbesondere m\u00fcssen die Verbraucher auf der Grundlage des von den Gewerbetreibenden vorbereiteten und beworbenen Programms, um am Provisionsplan teilzunehmen, der Lyconet-Vereinbarung zustimmen und sich &#8211; nachdem sie die Funktion eines Lyconet-Marketers \u00fcbernommen haben &#8211; in einer Struktur wiederfinden, in der sie notwendigerweise jeden Monat sowohl direkt als auch indirekt &#8211; durch andere Verbraucher &#8211; eine m\u00f6glichst hohe Anzahl von Shopping Points erreichen m\u00fcssen, um im Karriereprogramm zu bleiben und hoffentlich aufzusteigen und von den durch den Verg\u00fctungsplan vorgesehenen Provisionen zu profitieren, damit sich ihre Teilnahme tats\u00e4chlich lohnt.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu diesem Zweck werden die Verbraucher zwangsl\u00e4ufig zu kontinuierlichen und kostspieligen K\u00e4ufen von Lyconet-Produkten veranlasst oder dazu, andere Verbraucher anzuwerben, die ihrerseits die vorgenannten Produkte des Marketingprogramms kaufen und dadurch Shopping Points in ihrer Lifeline generieren, da dies der einzige geeignete Weg ist, um die Anzahl von Shopping Points zu erhalten, die erforderlich ist, um die Karrierestufe zu erreichen und anschlie\u00dfend aufrechtzuerhalten, an die die entsprechende Verg\u00fctung gekn\u00fcpft ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Nachdem n\u00e4mlich festgestellt wurde, wie von den Gewerbetreibenden selbst best\u00e4tigt, dass die Verg\u00fctung eines jeden Marketers ausschlie\u00dflich an die Menge der Shopping Points gekoppelt ist, die durch die Eink\u00e4ufe des Marketers selbst und seiner Downline generiert werden, ist es im Hinblick auf die Ergebnisse der Ermittlungen auch unwiderlegbar, dass die einzige M\u00f6glichkeit, tats\u00e4chlich eine Menge an Shopping Points zu erreichen, die geeignet ist, den Zugang zu den im Verg\u00fctungsplan vorgesehenen Provisionen zu erm\u00f6glichen, der kontinuierliche Kauf durch den Marketer und seine Downline darstellt \u2013 notwendigerweise durch den stetigen Beitritt neuer Mitglieder zum Lyconet-System.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Anzahl der Shopping Points, die durch Eink\u00e4ufe in Cashback erzielt werden k\u00f6nnen, ist f\u00fcr einen Marketer viel geringer und viel teurer ist als der Kauf von Lyconet-Produkten, da es 100 \u20ac Cashback-Ausgaben braucht, um nur 2 SP zu erhalten, wobei f\u00fcr jeden Euro, der f\u00fcr den Kauf eines Lyconet-Produkts gezahlt wird, der Marketer 1 Shopping Point erh\u00e4lt, so dass 100 \u20ac die Zuteilung von 100 SP bedeuten. Es ist klar, dass es aufgrund der sehr geringen Menge an Shopping Points, die sich aus dem Cashback-System ergeben (2 SP pro 100 \u20ac Ausgaben), fast unm\u00f6glich w\u00e4re, die verschiedenen Karrierestufen zu erreichen, die mit dem Verg\u00fctungsplan verbunden sind, da allein die erste Karrierestufe &#8211; f\u00fcr die 5.000 SP erforderlich sind &#8211; ein Kaufvolumen der Downline von 250.000 \u20ac, w\u00e4hrend die vierte Stufe &#8211; f\u00fcr die 60.000 SP erforderlich sind &#8211; ein Kaufvolumen von 3 Millionen \u20ac erfordern w\u00fcrde.<\/p>\n\n\n\n<p>Es ist wahr, dass SPs eine Folge des Kaufs von Lyconet Produkten sind, aber es ist auch wahr und unstrittig, dass der Kauf von Lyconet Produkten der einzige und effektive Weg ist, SPs zu erhalten, wie die gro\u00dfe Anzahl von Marketern beweist, die sich entschlossen haben, Lyconet Produkte zu kaufen, um im System zu bleiben und aufzusteigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die \u00fcberwiegende Mehrheit der Marketer zahlte Betr\u00e4ge &#8211; in vielen F\u00e4llen auch in betr\u00e4chtlicher H\u00f6he &#8211; f\u00fcr Lyconet-Produkte, ohne jedoch eine entsprechende Summe zur\u00fcckzuerhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf der Grundlage der Untersuchung der Finanzstr\u00f6me, die sich auf das System auswirken, ergibt sich in der Tat, dass der gr\u00f6\u00dfte Teil der f\u00fcr den Marketer erzielbaren Einnahmen nicht aus der T\u00e4tigkeit im Zusammenhang mit Cashback, sondern durch Provisionen aus dem System Lyconet und vor allem aus Zahlungen im Zusammenhang mit ihren eigenen K\u00e4ufen von Lyconet Produkten und von K\u00e4ufen durch seine Lifeline entstehen, und letztlich durch die Aufnahme neuer Mitglieder in der Lyconet Marketing-Programm.<\/p>\n\n\n\n<p>Insbesondere gibt es sowohl f\u00fcr die Angaben, die sich auf das Jahr von M\u00e4rz 2019 bis M\u00e4rz 2020 beziehen, als auch f\u00fcr die Angaben, die sich auf den k\u00fcrzeren Zeitraum von M\u00e4rz bis Dezember 2019 beziehen, die vom Unternehmer im endg\u00fcltigen Memorandum zur Verf\u00fcgung gestellt wurden, einen betr\u00e4chtlichen Betrag an Einnahmen aus dem Verkauf von Lyconet-Produkten (in H\u00f6he von [8-12] Mio. \u20ac bzw. [5-10] Mio. \u20ac), mit denen die Erzielung von Shopping Points verbunden ist, die in der Lage sind, die an dieselben Marketer gezahlten Verg\u00fctungen zu finanzieren (in H\u00f6he von [5-10] Mio. \u20ac bzw. [2-6] Mio. \u20ac), die somit mehr als 50 % der Einnahmen ausmachen. Bei dem hier vorliegenden System ist es daher der Verkauf solcher Lyconet-Produkte, der die an die Marketer zu zahlenden Provisionen erzeugt und unterst\u00fctzt, und nicht die Cashback-Aktivit\u00e4t.<\/p>\n\n\n\n<p>Nachdem nachgewiesen wurde, dass das System durch den Verkauf von Lyconet-Produkten an Marketer und deren Downline sich selbst tr\u00e4gt, ist die Frage, ob die Einnahmen aus Lyconet-Produkten im Vergleich zu den Einnahmen aus der Cashback-Aktivit\u00e4t \u00fcberwiegen oder nicht, daher v\u00f6llig irrelevant, wie sie von den Gewerbetreibenden in der abschlie\u00dfenden Erkl\u00e4rung stattdessen mit der Absicht vorgebracht wurde, die Aufmerksamkeit von der illegalen Natur des angewandten Marketingprogramms abzulenken, da die letztgenannte T\u00e4tigkeit nur in sehr geringem Ma\u00dfe zu den Aktivit\u00e4ten der Marketer beitr\u00e4gt, sowohl in Bezug auf die Generierung von SP als auch im Hinblick auf den Beitrag zu den angefallenen Provisionen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die oben genannten Punkte zeigen, dass das System aufgrund der Funktionsweise des Marketingprogramms und des entsprechenden Verfahrens zur Erlangung der Shopping Punkte daher auf dem finanziellen Beitrag seiner Teilnehmer beruht, da die M\u00f6glichkeit, dass ein Mitglied eine Verg\u00fctung erh\u00e4lt, haupts\u00e4chlich von dem Betrag abh\u00e4ngt, der direkt und von den anderen Mitgliedern des Systems, die zu seiner Downline geh\u00f6ren, gezahlt wird, und insbesondere vom Kauf von Lyconet-Produkten, und nicht von einer realen wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit in Form von Cashback, die die Erzielung ausreichender Einnahmen zur Finanzierung des den Verbrauchern versprochenen finanziellen Vorteils erm\u00f6glicht. Die Analyse des von den Gesch\u00e4ftsleuten zur Verf\u00fcgung gestellten Verg\u00fctungsprospekts belegt eindeutig die absolute Vorrangigkeit der mit dem Kauf solcher Produkte verbundenen Erl\u00f6se und die daraus resultierende Notwendigkeit einer kontinuierlichen Erweiterung des Netzwerks mit der Anwerbung neuer Mitglieder im Vergleich zu den Erl\u00f6sen aus den Cashback-K\u00e4ufen, was die wahre Natur des Lyconet-Programms offenbart,&nbsp; zielt im Wesentlichen darauf ab, ein System von Zahlungen zu schaffen, die den Kauf von Lyconet-Produkten durch Verbraucher beg\u00fcnstigen, die f\u00e4lschlicherweise als Handelsvertreter rekrutiert werden und dazu veranlasst werden, eine wachsende Anzahl neuer Teilnehmer zu werben, um die im Rahmen des Verg\u00fctungsplans versprochenen Verg\u00fctungen zu finanzieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit anderen Worten, der Marketer ist seit der Startphase seines Einstiegs in das Lyconet-System dazu aufgerufen, selbst hohe Betr\u00e4ge f\u00fcr Produkte zu bezahlen, die in Wirklichkeit keinen effektiven Zusammenhang mit der Cashback-Funktion haben, sowie den kontinuierlichen Beitritt neuer Mitglieder zum Lyconet-Marketingprogramm zu f\u00f6rdern, um eine ausreichend entwickelte Downline aufzubauen, die in jedem Fall ausreicht, um durch die Vergabe von Shopping Points in der sogenannten Karrierelaufbahn bleiben zu k\u00f6nnen. Die Funktionsweise des Systems basiert auf dem Kauf von Lyconet-Produkten, d.h. von Marketingprodukten, die angeblich dazu dienen, den Marketern beim Aufbau ihres Gesch\u00e4fts zu helfen; eine solche Vorgehensweise ist in der Tat ohne konkreten und realen Bezug, was dazu f\u00fchrt, dass st\u00e4ndig neue Mitglieder angeworben werden und die Downline dazu veranlasst wird, eine zunehmende Anzahl von Lyconet-Produkten zu kaufen, die f\u00fcr allgemeine SP geeignet sind, um Zugang zum Verg\u00fctungsplan zu erhalten und einen finanziellen Vorteil zu erzielen.<\/p>\n\n\n\n<p>Kurz gesagt, die Lyconet-Produkte, die nichts mit einer realen Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit zu tun haben und im Hinblick auf den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Systems fungieren, \u00e4hneln in Wirklichkeit im Wesentlichen einer Anmeldegeb\u00fchr f\u00fcr das System, die zur Finanzierung der versprochenen Verg\u00fctungen erforderlich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>In Anbetracht der oben dargelegten Ausf\u00fchrungen verst\u00f6\u00dft das von den Unternehmen gef\u00f6rderte und verwaltete Gesch\u00e4ftsmodell gegen Art. 23 Abs. 1 Buchst. p) des Verbraucherschutzgesetzes, wonach eine Gesch\u00e4ftspraxis als unlauter gilt, wenn sie darin besteht, ein Pyramidensystem zu schaffen, zu verwalten oder zu unterst\u00fctzen, bei dem der Verbraucher einen Beitrag als Gegenleistung f\u00fcr die M\u00f6glichkeit leistet, eine Zahlung zu erhalten, die haupts\u00e4chlich aus dem Eintritt anderer Verbraucher in das System und nicht aus dem Verkauf oder dem Verbrauch von Produkten stammt.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Klausel bezieht sich, wie die Rechtsprechung zu diesem Sachverhalt klargestellt hat, &#8220;auf Multi-Level-Verk\u00e4ufe, die Mitglieder dazu veranlassen, Produkte f\u00fcr den pers\u00f6nlichen Gebrauch zu kaufen, sofern:&nbsp; (i) das System wird durch neue Mitglieder finanziert; (ii) es werden Entgelte an die bestehenden Mitglieder gezahlt; (iii) diese Entgelte werden durch die Beitr\u00e4ge dieser neuen Mitglieder und nicht durch den Verkauf von Produkten finanziert; (iv) diejenigen, die dem System zuletzt beitreten, haben weniger M\u00f6glichkeiten, einen Profit zu erzielen, als diejenigen, die auf einer h\u00f6heren Ebene stehen (die bestehenden Mitglieder), da die Anzahl der neuen Teilnehmer unendlich sein m\u00fcsste, damit jedes Mitglied des Systems einen Profit erzielen k\u00f6nnte &#8220;.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Beurteilung der Schwere der Rechtsverletzung sind au\u00dferdem folgende Faktoren von Bedeutung: i) das Ausma\u00df der festgestellten Gesch\u00e4ftspraxis, die tats\u00e4chlich eine sehr gro\u00dfe Zahl von Verbrauchern (mehr als [25.000-35.000] Mitglieder) betroffen hat; ii) der vielschichtige Tatbestand des rechtswidrigen Verhaltens; iii) die Heimt\u00fccke der Rechtsverletzung in Bezug auf die Annahme eines Pyramidensystems f\u00fcr den Vertrieb; iv) die nationale Verbreitung der Praxis, die wahrscheinlich Verbraucher in verschiedenen L\u00e4ndern betrifft; v) die nationale Verbreitung der Praxis, die Verbraucher in ganz Italien betrifft; v) das Ausma\u00df des wirtschaftlichen Schadens, der den Verbrauchern im Hinblick auf die f\u00fcr den Kauf von Lyconet-Produkten erforderlichen wirtschaftlichen Auslagen, auch in gro\u00dfer H\u00f6he, entstanden ist; vi) die H\u00f6he des wirtschaftlichen Vorteils, den der Gewerbetreibende im Zusammenhang mit dem Verkauf von Lyconet-Produkten erlangt hat, in H\u00f6he von \u00fcber [8-12] Millionen Euro in nur einem Jahr der T\u00e4tigkeit (M\u00e4rz 2019 &#8211; M\u00e4rz 2020).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Im vorliegenden Fall k\u00f6nnen die Voraussetzungen f\u00fcr die Ber\u00fccksichtigung eines mildernden Umstands in Form der so genannten gewissenhaften Reue, auf die sich die Gewerbetreibenden wegen der angeblichen Umsetzung der in Form von Verpflichtungszusagen vorgelegten Ma\u00dfnahmen berufen und die von der Aufsichtsbeh\u00f6rde abgelehnt wurde, nicht festgestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Somit wurde \u00fcber die myWorld Italia S.r.l. und \u00fcber die Lyconet Italia S.r.l. jeweils eine Geldstrafe von 1.500.000,00 \u20ac verh\u00e4ngt.<\/p>\n<p class=\"wpcf7-contact-form-not-found\"><strong>Fehler:<\/strong> Kontaktformular wurde nicht gefunden.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die italienische Wettbewerbsbeh\u00f6rde hat nach einem aufw\u00e4ndigen Ermittlungsverfahren und unter anderem auch durch Einsicht in die bei Hausdurchsuchungen sichergestellten Firmenunterlagen am 22.12.2020 die T\u00e4tigkeit untersagt, weil die Lyconet und die Rechtsnachfolgerin myWorld ein heimt\u00fcckisches Pyramidenspiel betreiben, welches sich fast zur G\u00e4nze aus den Einzahlungen der Marketer finanziert. Das Verbot durch Umbenennung in myWorld und der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[11],"tags":[8,9,10],"class_list":["post-322","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-verbote","tag-italien","tag-myworld","tag-pyramidenspiel"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.4 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Italien: Verbot von Lyoness und myWorld - Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/italien-verbot-von-lyoness-und-myworld\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Italien: Verbot von Lyoness und myWorld - Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Die italienische Wettbewerbsbeh\u00f6rde hat nach einem aufw\u00e4ndigen Ermittlungsverfahren und unter anderem auch durch Einsicht in die bei Hausdurchsuchungen sichergestellten Firmenunterlagen am 22.12.2020 die T\u00e4tigkeit untersagt, weil die Lyconet und die Rechtsnachfolgerin myWorld ein heimt\u00fcckisches Pyramidenspiel betreiben, welches sich fast zur G\u00e4nze aus den Einzahlungen der Marketer finanziert. Das Verbot durch Umbenennung in myWorld und der [&hellip;]\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/italien-verbot-von-lyoness-und-myworld\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold\" \/>\n<meta property=\"article:published_time\" content=\"2021-06-13T11:33:38+00:00\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2021-06-14T06:22:18+00:00\" \/>\n<meta name=\"author\" content=\"Mag. Dr. Josef Fromhold\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Verfasst von\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"Mag. Dr. Josef Fromhold\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:label2\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data2\" content=\"10\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"Article\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/italien-verbot-von-lyoness-und-myworld\\\/#article\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/italien-verbot-von-lyoness-und-myworld\\\/\"},\"author\":{\"name\":\"Mag. Dr. Josef Fromhold\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/#\\\/schema\\\/person\\\/314ffce2730345ea3629040eb805b4df\"},\"headline\":\"Italien: Verbot von Lyoness und myWorld\",\"datePublished\":\"2021-06-13T11:33:38+00:00\",\"dateModified\":\"2021-06-14T06:22:18+00:00\",\"mainEntityOfPage\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/italien-verbot-von-lyoness-und-myworld\\\/\"},\"wordCount\":2381,\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/#organization\"},\"keywords\":[\"Italien\",\"myWorld\",\"Pyramidenspiel\"],\"articleSection\":[\"Verbote\"],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/italien-verbot-von-lyoness-und-myworld\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/italien-verbot-von-lyoness-und-myworld\\\/\",\"name\":\"Italien: Verbot von Lyoness und myWorld - Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/#website\"},\"datePublished\":\"2021-06-13T11:33:38+00:00\",\"dateModified\":\"2021-06-14T06:22:18+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/italien-verbot-von-lyoness-und-myworld\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/italien-verbot-von-lyoness-und-myworld\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/italien-verbot-von-lyoness-und-myworld\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Startseite\",\"item\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Italien: Verbot von Lyoness und myWorld\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/\",\"name\":\"Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold\",\"description\":\"Lyoness R\u00fcckforderung, Schuldenregulierung, Reiserecht, Konsumentenschutz\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/#organization\",\"name\":\"Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold\",\"url\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2020\\\/08\\\/logo_by_reza_dark_blue_shadow.png\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2020\\\/08\\\/logo_by_reza_dark_blue_shadow.png\",\"width\":320,\"height\":46,\"caption\":\"Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"}},{\"@type\":\"Person\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/#\\\/schema\\\/person\\\/314ffce2730345ea3629040eb805b4df\",\"name\":\"Mag. Dr. Josef Fromhold\",\"image\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/secure.gravatar.com\\\/avatar\\\/4d742bda889971fb0224cc4f4021d75c7e345e99f4f6bfc403659e3091a0f7dd?s=96&d=mm&r=g\",\"url\":\"https:\\\/\\\/secure.gravatar.com\\\/avatar\\\/4d742bda889971fb0224cc4f4021d75c7e345e99f4f6bfc403659e3091a0f7dd?s=96&d=mm&r=g\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/secure.gravatar.com\\\/avatar\\\/4d742bda889971fb0224cc4f4021d75c7e345e99f4f6bfc403659e3091a0f7dd?s=96&d=mm&r=g\",\"caption\":\"Mag. Dr. Josef Fromhold\"},\"sameAs\":[\"http:\\\/\\\/www.fromhold.at\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Italien: Verbot von Lyoness und myWorld - Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/italien-verbot-von-lyoness-und-myworld\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Italien: Verbot von Lyoness und myWorld - Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold","og_description":"Die italienische Wettbewerbsbeh\u00f6rde hat nach einem aufw\u00e4ndigen Ermittlungsverfahren und unter anderem auch durch Einsicht in die bei Hausdurchsuchungen sichergestellten Firmenunterlagen am 22.12.2020 die T\u00e4tigkeit untersagt, weil die Lyconet und die Rechtsnachfolgerin myWorld ein heimt\u00fcckisches Pyramidenspiel betreiben, welches sich fast zur G\u00e4nze aus den Einzahlungen der Marketer finanziert. Das Verbot durch Umbenennung in myWorld und der [&hellip;]","og_url":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/italien-verbot-von-lyoness-und-myworld\/","og_site_name":"Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold","article_published_time":"2021-06-13T11:33:38+00:00","article_modified_time":"2021-06-14T06:22:18+00:00","author":"Mag. Dr. Josef Fromhold","twitter_card":"summary_large_image","twitter_misc":{"Verfasst von":"Mag. Dr. Josef Fromhold","Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"10\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"Article","@id":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/italien-verbot-von-lyoness-und-myworld\/#article","isPartOf":{"@id":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/italien-verbot-von-lyoness-und-myworld\/"},"author":{"name":"Mag. Dr. Josef Fromhold","@id":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/#\/schema\/person\/314ffce2730345ea3629040eb805b4df"},"headline":"Italien: Verbot von Lyoness und myWorld","datePublished":"2021-06-13T11:33:38+00:00","dateModified":"2021-06-14T06:22:18+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/italien-verbot-von-lyoness-und-myworld\/"},"wordCount":2381,"publisher":{"@id":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/#organization"},"keywords":["Italien","myWorld","Pyramidenspiel"],"articleSection":["Verbote"],"inLanguage":"de"},{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/italien-verbot-von-lyoness-und-myworld\/","url":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/italien-verbot-von-lyoness-und-myworld\/","name":"Italien: Verbot von Lyoness und myWorld - Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold","isPartOf":{"@id":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/#website"},"datePublished":"2021-06-13T11:33:38+00:00","dateModified":"2021-06-14T06:22:18+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/italien-verbot-von-lyoness-und-myworld\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/italien-verbot-von-lyoness-und-myworld\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/italien-verbot-von-lyoness-und-myworld\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Startseite","item":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Italien: Verbot von Lyoness und myWorld"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/#website","url":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/","name":"Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold","description":"Lyoness R\u00fcckforderung, Schuldenregulierung, Reiserecht, Konsumentenschutz","publisher":{"@id":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/#organization","name":"Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold","url":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/logo_by_reza_dark_blue_shadow.png","contentUrl":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/logo_by_reza_dark_blue_shadow.png","width":320,"height":46,"caption":"Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold"},"image":{"@id":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/#\/schema\/logo\/image\/"}},{"@type":"Person","@id":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/#\/schema\/person\/314ffce2730345ea3629040eb805b4df","name":"Mag. Dr. Josef Fromhold","image":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/4d742bda889971fb0224cc4f4021d75c7e345e99f4f6bfc403659e3091a0f7dd?s=96&d=mm&r=g","url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/4d742bda889971fb0224cc4f4021d75c7e345e99f4f6bfc403659e3091a0f7dd?s=96&d=mm&r=g","contentUrl":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/4d742bda889971fb0224cc4f4021d75c7e345e99f4f6bfc403659e3091a0f7dd?s=96&d=mm&r=g","caption":"Mag. Dr. Josef Fromhold"},"sameAs":["http:\/\/www.fromhold.at"]}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/322","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=322"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/322\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":332,"href":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/322\/revisions\/332"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=322"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=322"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=322"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}