{"id":27,"date":"2016-07-26T02:11:17","date_gmt":"2016-07-26T00:11:17","guid":{"rendered":"http:\/\/fromhold.at\/fromhold\/?page_id=27"},"modified":"2016-07-27T16:51:42","modified_gmt":"2016-07-27T14:51:42","slug":"auftragsbedingungen-mandatsvereinbarung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/auftragsbedingungen-mandatsvereinbarung\/","title":{"rendered":"Auftragsbedingungen \/ Mandatsvereinbarung"},"content":{"rendered":"<p>Allgemeine Auftragsbedingungen<br \/>\n(Mandatsvereinbarung)<\/p>\n<p>f\u00fcr das Mandatsverh\u00e4ltnis zwischen dem Mandanten (im Folgenden \u201eMandant\u201c) und Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold (im Folgenden \u201eRechtsanwalt\u201c).<\/p>\n<p>1. Anwendungsbereich<br \/>\n1.1 Die gegenst\u00e4ndlichen Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche T\u00e4tigkeiten sowie gerichtliche, beh\u00f6rdliche und au\u00dfergerichtliche Vertretungshandlungen, die im Rahmen eines zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten bestehenden Vertragsverh\u00e4ltnisses vorgenommen werden.<br \/>\n1.2 Die Auftragsbedingungen gelten auch f\u00fcr neue Mandate, soferne nichts anderes ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wird.<\/p>\n<p>2. Auftrag und Vollmacht<br \/>\n2.1 Der Mandant erteilt dem Rechtsanwalt ein Mandat nach Ma\u00dfgabe dieser Auftragsbedingungen.<br \/>\n2.2 Der mandatierte Rechtsanwalt ist berechtigt und verpflichtet, den Mandanten in jenem Ma\u00df zu vertreten, das zur Erf\u00fcllung des Mandats notwendig und zweckdienlich ist. \u00c4ndert sich die Rechtslage nach dem Ende des Mandats, so ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, den Mandanten auf \u00c4nderungen oder sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen.<br \/>\n2.3 Der Mandant hat gegen\u00fcber dem Rechtsanwalt auf Verlangen eine schriftliche Vollmacht zu unterfertigen. Diese Vollmacht kann auf die Vornahme einzelner, genau bestimmter oder s\u00e4mtlicher m\u00f6glicher Rechtsgesch\u00e4fte bzw. Rechtshandlungen gerichtet sein.<\/p>\n<p>3. Grunds\u00e4tze der Vertretung<br \/>\n3.1 Der Rechtsanwalt hat die ihm anvertrauten T\u00e4tigkeiten und\/oder anvertraute Vertretung gem\u00e4\u00df dem Gesetz zu f\u00fchren und die Rechte und Interessen des Mandanten gegen\u00fcber jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten.<br \/>\n3.2 Der Rechtsanwalt ist grunds\u00e4tzlich berechtigt, seine Leistungen nach eigenem Ermessen vorzunehmen und alle Schritte zu ergreifen, insbesondere Angriffs- und Verteidigungsmittel in jeder Weise zu gebrauchen, solange dies dem erteilten Mandat, seinem Gewissen oder dem Gesetz nicht widerspricht.<br \/>\n3.3 Erteilt der Mandant dem Rechtsanwalt eine Weisung, deren Befolgung mit auf Gesetz oder sonstigem Standesrecht (z.B. den \u201eRichtlinien f\u00fcr die Berufsaus\u00fcbung der Rechtsanw\u00e4lte\u201c oder der Spruchpraxis des OGH) beruhenden Grunds\u00e4tzen ordnungsgem\u00e4\u00dfer Berufsaus\u00fcbung von Rechtsanw\u00e4lten unvereinbar ist, hat der Rechtsanwalt die Weisung abzulehnen. Sind Weisungen aus Sicht des Rechtsanwalts f\u00fcr den Mandanten unzweckm\u00e4\u00dfig oder sogar nachteilig, wird der Rechtsanwalt vor der Durchf\u00fchrung den Mandanten auf die m\u00f6glicherweise nachteiligen Folgen hinweisen.<br \/>\n3.4 Bei Gefahr im Verzug ist der\/die mandatiert Rechtsanwalt berechtigt, auch eine vom erteilten Auftrag nicht ausdr\u00fccklich gedeckte oder eine einer erteilten Weisung entgegenstehende Handlung zu setzen oder zu unterlassen, wenn dies im Interesse des Mandanten dringend geboten erscheint.<\/p>\n<p>4. Informations- und Mitwirkungspflichten des Mandanten<br \/>\n4.1 Nach Erteilung des Mandats ist der Mandant verpflichtet, dem Rechtsanwalt s\u00e4mtliche Informationen und Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Ausf\u00fchrung des Mandats von Bedeutung sein k\u00f6nnten, unverz\u00fcglich mitzuteilen und alle erforderlichen Unterlagen und Beweismittel zug\u00e4nglich zu machen. Der Rechtsanwalt wird durch gezielte Befragung des Mandantenn und\/oder andere geeignete Mittel auf die Vollst\u00e4ndigkeit des Sachverhaltes hinwirken. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, die Richtigkeit der Informationen, Tatsachen, Urkunden, Unterlagen und Beweismittel anzunehmen, sofern deren Unrichtigkeit nicht offenkundig ist.<br \/>\n4.2 W\u00e4hrend des aufrechten Mandats ist der Mandant verpflichtet, dem Rechtsanwalt alle ge\u00e4nderten oder neu eintretenden Umst\u00e4nde, die im Zusammenhang mit der Ausf\u00fchrung des Mandats von Bedeutung sein k\u00f6nnten, unverz\u00fcglich nach Bekanntwerden derselben mitzuteilen.<\/p>\n<p>5. Verschwiegenheitsverpflichtung und Interessenkollision<br \/>\n5.1 Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit \u00fcber alle ihm anvertrauten Angelegenheiten und ihm sonst in seiner beruflichen Eigenschaft bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Interesse des Mandanten gelegen ist.<br \/>\n5.2 Nur soweit dies zur Verfolgung von Anspr\u00fcchen des Rechtsanwalts (insbesondere Anspr\u00fcchen auf Honorar) oder zur Abwehr von Anspr\u00fcchen gegen den Rechtsanwalt (insbesondere Schadenersatzforderungen des Mandanten oder Dritter) erforderlich ist, ist der Rechtsanwalt von der Verschwiegenheitspflicht entbunden.<br \/>\n5.3 Der Mandant kann den Rechtsanwalt jederzeit von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbinden. Die Entbindung von der Verschwiegenheit durch den Mandanten enthebt den Rechtsanwalt nicht von der Verpflichtung, zu pr\u00fcfen, ob seine Aussage dem Interesse des Mandanten entspricht.<br \/>\n5.4 Der Rechtsanwalt hat zu pr\u00fcfen, ob durch die Ausf\u00fchrung eines Mandats die Gefahr eines Interessenkonflikts im Sinne der Bestimmungen der Rechtsanwaltsordnung besteht.<\/p>\n<p>6. Berichtspflicht<br \/>\n6.1 Der Rechtsanwalt hat den Mandanten \u00fcber die von ihm vorgenommenen Handlungen oder allf\u00e4llige Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Mandat m\u00fcndlich oder schriftlich in Kenntnis zu setzen.<\/p>\n<p>7. Unterbevollm\u00e4chtigung und Substitution<br \/>\n7.1 Der mandatierte Rechtsanwalt kann sich jederzeit durch eine\/einen andere(n) Rechtsanwalt\/Rechtsanw\u00e4ltin seines Vertrauens oder dessen\/derer befugten Rechtsanwaltsanw\u00e4rter vertreten lassen (Substitution).<\/p>\n<p>8. Honorar<br \/>\n8.1 Die vom Rechtsanwalt erbrachten Leistungen werden, soweit nicht schriftlich etwas anders vereinbart wurde, nach Zeithonorar verrechnet. Verrechnet wird die Gesamtzeit, die der Rechtsanwalt und seine Rechtsanwaltsanw\u00e4rter und sonstigen juristischen Mitarbeiter oder Substituten dem Mandat widmen, wobei insbesondere auch Aktenstudium, Fahrtzeit, Studium von Gesetzen, Literatur und Rechtsprechung, Berichte gem\u00e4\u00df Punkt 6., \u00dcberarbeitungen von schriftlichen Dokumente sowie interne Konferenzen abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der dem Mandanten bekannt gegebenen Stundens\u00e4tze oder im Fall der laufenden Betreuung des Mandanten zu den Stundens\u00e4tzen, nach denen in einem zuvor erteilten Mandat bereits abgerechnet wurde, sofern nicht ausdr\u00fccklich abweichende Stundens\u00e4tze vereinbart wurden. Verrechnet wird nach tats\u00e4chlich geleisteter Echtzeit und nicht nach Mindesteinheiten.<br \/>\n8.2 Es wird ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, dass das nach Stundensatz abgerechnete Honorar, eine allf\u00e4llige Versicherungsleistung aus einer Rechtschutzversicherung oder einer auf Basis des RATG zu ermittelnden Kostenersatzanspruchs gegen\u00fcber Dritten \u00fcbergreifen kann und dass die entsprechende Differenz vom Mandanten zu bezahlen ist.<br \/>\n8.3 Soferne eine Abrechnung nach Zeithonorar nicht vereinbart wurde, werden die vom Rechtsanwalt erbrachten Leistungen unter Zugrundelegung des Rechtsanwaltstarifgesetzes oder der Autonomen Honorarkriterien in der jeweils g\u00fcltigen Fassung abgerechnet; der mandatierte Rechtsanwalt hat jedenfalls Anspruch auf ein angemessenes Honorar.<br \/>\n8.4 Auch bei Vereinbarung eines Pauschal- oder Zeithonorars geb\u00fchrt dem Rechtsanwalt wenigstens der vom Gegner \u00fcber dieses Honorar hinaus erstrittene Kostenersatzbetrag, soweit dieser einbringlich gemacht werden kann, ansonsten das vereinbarte Pauschal- oder Zeithonorar.<br \/>\n8.5 Zu dem dem Rechtsanwalt geb\u00fchrenden Honorar sind die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausma\u00df, die erforderlichen und angemessenen Spesen (z.B. f\u00fcr Fahrtkosten, Telefon, Telefax, Kopien) sowie die f\u00fcr den Mandanten entrichteten Barauslagen (z.B. Gerichtsgeb\u00fchren, Firmenbuchausz\u00fcge, Anfragen an das Zentrale Melderegister) hinzuzurechnen.<br \/>\n8.6 Der Mandant nimmt zur Kenntnis, dass vom Rechtsanwalt vorgenommene, nicht ausdr\u00fccklich als bindend bezeichnete Sch\u00e4tzungen \u00fcber die H\u00f6he des voraussichtlich anfallenden Honorars unverbindlich und nicht als verbindlicher Kostenvoranschlag (im Sinne des \u00a7 5 Abs. 2 KSchG) zu sehen sind, weil das Ausma\u00df der von einem Rechtsanwalt zu erbringenden Leistungen ihrer Natur nach nicht verl\u00e4sslich im Voraus beurteilt werden kann und dass das tats\u00e4chliche anfallende Honorar die Sch\u00e4tzung erheblich \u00fcbersteigen kann. Auf ausdr\u00fccklichen schriftlichen Wunsch des Mandanten wird der Rechtsanwalt informieren, wenn das Honorar eines bestimmten Mandats das daf\u00fcr gesch\u00e4tzte Honorar \u00fcbersteigt.<br \/>\n8.7 Der Aufwand f\u00fcr die Abrechnung und Erstellung der Honorarnoten wird dem Mandanten nicht in Rechnung gestellt. Dies gilt jedoch nicht f\u00fcr den Aufwand, der durch die auf Wunsch des Mandanten durchgef\u00fchrte \u00dcbersetzung von Leistungsverzeichnissen in eine andere Sprache als Deutsch entsteht.<br \/>\n8.8 Der Rechtsanwalt ist jederzeit zur Abrechnung seiner Leistungen berechtigt. Sofern nicht ausdr\u00fccklich das Gegenteil schriftlich vereinbart wurde, werden die Leistungen des Rechtsanwalts in der Regel einmal monatlich jeweils zum Monatsletzten abgerechnet. Den Honorarnoten wird ein Leistungsverzeichnis, mit den vom Rechtsanwalt im Leistungszeitraum erbrachten Leistungen beigelegt.<br \/>\n8.9 Ist der Mandant Unternehmer, gilt eine dem Mandanten \u00fcbermittelte und ordnungsgem\u00e4\u00df aufgeschl\u00fcsselte Honorarnote als genehmigt, wenn und soweit der Mandant nicht binnen zehn Banktagen ab dem Datum des Postausgangs beim Rechtsanwalt schriftlich widerspricht.<br \/>\n8.10 Sofern der Mandant mit der Zahlung des gesamten oder eines Teiles des Honorars in Verzug ger\u00e4t, hat er Verzugszinsen in der gesetzlichen H\u00f6he, mindestens aber in H\u00f6he von vier Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz, zu zahlen. Dar\u00fcber hinausgehende gesetzliche Anspr\u00fcche (z.B. \u00a7 1333 ABGB) bleiben unber\u00fchrt. Der Rechtsanwalt ist insbesondere zur Verrechnung von Mahnspesen in angemessener H\u00f6he berechtigt.<br \/>\n8.11 Der Rechtsanwalt ist berechtigt, Honorarvorsch\u00fcsse zu verlangen. S\u00e4mtliche gerichtliche und beh\u00f6rdliche Kosten (Barauslagen) und Spesen (z.B. wegen zugekaufter Fremdleistungen) k\u00f6nnen \u2013 nach Ermessen des Rechtsanwalts \u2013 dem Mandanten zur direkten Begleichung \u00fcbermittelt werden.<br \/>\n8.12 Bei Erteilung eines Auftrages durch mehrere Mandanten in einer Rechtssache haften diese solidarisch f\u00fcr alle daraus entstehenden Forderungen des Rechtsanwalts.<br \/>\n8.13 Kostenersatzanspr\u00fcche des Mandanten gegen\u00fcber dem Gegner werden hiermit in H\u00f6he des Honoraranspruches des Rechtsanwalts an diese(n) mit ihrer Entstehung abgetreten. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, die Abtretung dem Gegner jederzeit mitzuteilen.<\/p>\n<p>9. Haftung des Rechtsanwaltes<br \/>\n9.1 Die Haftung des Rechtsanwaltes f\u00fcr fehlerhafte Beratung oder Vertretung ist auf die f\u00fcr den konkreten Schadensfall zur Verf\u00fcgung stehende Versicherungssumme beschr\u00e4nkt, besteht aber mindestens in H\u00f6he der in \u00a7 21a RAO in der jeweils geltenden Fassung genannten Versicherungssumme; dies sind derzeit \u20ac 400.000,\u2013 (in Worten: Euro vierhunderttausend). Diese Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt, wenn der Mandant Verbraucher ist, nur f\u00fcr den Fall leicht fahrl\u00e4ssiger Schadenszuf\u00fcgung.<br \/>\n9.2 Der gem\u00e4\u00df Punkt 9.1 dieser Auftragsbedingungen geltende H\u00f6chstbetrag umfasst alle gegen den Rechtsanwalt wegen fehlerhafter Beratung und\/oder Vertretung bestehenden Anspr\u00fcche, wie insbesondere auf Schadenersatz und Preisminderung. Dieser H\u00f6chstbetrag umfasst nicht Anspr\u00fcche des Mandanten auf R\u00fcckforderung des an den Rechtsanwalt allenfalls bereits geleisteten Honorars. Allf\u00e4llige Selbstbehalte des Rechtsanwalts verringern die Haftung nicht. Der gem\u00e4\u00df Punkt 9.1 dieser Auftragsbedingungen geltende H\u00f6chstbetrag bezieht sich auf einen Versicherungsfall. Bei Vorhandensein zweier oder mehrerer konkurrierender Gesch\u00e4digter (Mandanten) ist der H\u00f6chstbetrag f\u00fcr jeden einzelnen Gesch\u00e4digten nach dem Verh\u00e4ltnis der betraglichen H\u00f6he der Anspr\u00fcche zu k\u00fcrzen.<br \/>\n9.3 Der Rechtsanwalt haftet f\u00fcr mit Kenntnis des Mandanten im Rahmen der Leistungserbringung mit einzelnen Teilleistungen beauftragte Dritte (insbesondere externe Gutachter) nur bei Auswahlverschulden.<br \/>\n9.4 Der Rechtsanwalt haftet nur gegen\u00fcber seinem Mandanten , nicht gegen\u00fcber Dritten. Der Mandant ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund des Zutuns des Mandanten mit den Leistungen des Rechtsanwalts in Ber\u00fchrung geraten, auf diesen Umstand ausdr\u00fccklich hinzuweisen.<br \/>\n9.5 Der Rechtsanwalt haftet f\u00fcr die Kenntnis ausl\u00e4ndischen Rechts nur bei schriftlicher Vereinbarung oder wenn er angeboten hat, ausl\u00e4ndisches Recht zu pr\u00fcfen. EU-Recht gilt niemals als ausl\u00e4ndisches Recht, wohl aber das Recht der Mitgliedstaaten.<\/p>\n<p>10. Verj\u00e4hrung und Pr\u00e4klusion<br \/>\n10.1 Soweit nicht gesetzlich eine k\u00fcrzere Verj\u00e4hrungs- oder Pr\u00e4klusivfrist gilt, verfallen s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche (falls der Mandant nicht Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, jedoch nicht Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche) gegen den Rechtsanwalt, wenn sie nicht vom Mandanten binnen sechs Monaten (falls der Mandant Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist) oder binnen eines Jahres (falls der Mandant nicht Unternehmer ist) ab dem Zeitpunkt, in dem der Mandant vom Schaden und der Person des Sch\u00e4digers oder vom sonst anspruchsbegr\u00fcndenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, l\u00e4ngstens aber nach Ablauf von f\u00fcnf Jahren nach dem schadenstiftenden (anspruchsbegr\u00fcndenden) Verhalten (Versto\u00df).<\/p>\n<p>11. Rechtsschutzversicherung des Mandanten<br \/>\n11.1 Verf\u00fcgt der Mandant \u00fcber eine Rechtsschutzversicherung, so hat er dies dem Rechtsanwalt unverz\u00fcglich bekannt zu geben und die erforderlichen Unterlagen (soweit verf\u00fcgbar) vorzulegen. Der Rechtsanwalt wird bei Vorliegen ausreichender Informationen \u00fcber eine bestehende Rechtsschutzversicherung des Mandanten um rechtsschutzm\u00e4\u00dfige Deckung anzusuchen.<br \/>\n11.2 Die Bekanntgabe einer Rechtsschutzversicherung durch den Mandanten und die Erwirkung rechtsschutzm\u00e4\u00dfiger Deckung durch den Rechtsanwalt l\u00e4sst den Honoraranspruch des Rechtsanwaltes gegen\u00fcber dem Mandanten unber\u00fchrt und ist nicht als Einverst\u00e4ndnis des Rechtsanwaltes anzusehen, sich mit dem von der Rechtsschutzversicherung Geleisteten als Honorar zufrieden zu geben; dies vor allem, wenn die Leistungen gegen\u00fcber dem Mandanten nach Stundenhonorar abgerechnet werden und die Rechtsschutzversicherung entsprechend den Versicherungsbestimmungen ein niedrigeres Honorar bezahlt. Der Rechtsanwalt hat den Mandanten darauf hinzuweisen.<br \/>\n11.3 Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, das Honorar von der Rechtsschutzversicherung direkt einzufordern, sondern kann das gesamte Entgelt vom Mandanten begehren.<\/p>\n<p>12. Beendigung des Mandats<br \/>\n12.1 Das Mandat kann vom Rechtsanwalt oder vom Mandanten ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gr\u00fcnden jederzeit aufgel\u00f6st werden. Der Honoraranspruch des Rechtsanwaltes bleibt davon unber\u00fchrt.<br \/>\n12.2 Im Falle der Aufl\u00f6sung durch den Mandanten oder den Rechtsanwalt hat dieser f\u00fcr die Dauer von 14 Tagen den Mandanten insoweit noch zu vertreten, als dies n\u00f6tig ist, um den Mandanten vor Rechtsnachteilen zu sch\u00fctzen. Diese Pflicht besteht nicht, wenn der Mandant das Mandat widerruft und zum Ausdruck bringt, dass er eine weitere T\u00e4tigkeit des Rechtsanwaltes nicht w\u00fcnscht.<\/p>\n<p>13. Herausgabepflicht<br \/>\n13.1 Der Rechtsanwalt hat nach Beendigung des Mandats auf Verlangen dem Mandanten Urkunden im Original zur\u00fcckzustellen. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, Kopien dieser Urkunden zu behalten.<br \/>\n13.2 Soweit der Mandant nach Ende des Mandats nochmals Schriftst\u00fccke (Kopien von Schriftst\u00fccken) verlangt, die er im Rahmen der Mandatsabwicklung bereits erhalten hat, sind die Kosten vom Mandanten zu tragen.<br \/>\n13.3 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die Akten f\u00fcr die Dauer von f\u00fcnf Jahren ab Beendigung des Mandats aufzubewahren und in dieser Zeit dem Mandanten bei Bedarf Abschriften auszuh\u00e4ndigen. F\u00fcr die Kostentragung gilt Punkt 13.2 dieser Auftragsbedingungen. Sofern f\u00fcr die Dauer der Aufbewahrungspflicht l\u00e4ngere gesetzliche Fristen gelten, sind diese einzuhalten. Der Mandant\/die Mandantin stimmt der Vernichtung der Akten (auch von Originalurkunden) nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht zu.<\/p>\n<p>14. Rechtswahl und Gerichtsstand<br \/>\n14.1 Diese Auftragsbedingungen und das durch diese geregelte Mandatsverh\u00e4ltnis unterliegen materiellem \u00f6sterreichischem Recht.<br \/>\n14.2 F\u00fcr Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem durch die Auftragsbedingungen geregelten Vertragsverh\u00e4ltnis, wozu auch Streitigkeiten \u00fcber dessen G\u00fcltigkeit z\u00e4hlen, wird die ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeit des sachlich zust\u00e4ndigen Gerichtes am Sitz des Rechtsanwaltes vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. Der Rechtsanwalt ist jedoch berechtigt, Anspr\u00fcche gegen den Mandanten auch bei jedem anderen Gericht im In- oder Ausland einzubringen, in dessen Sprengel der Mandant seinen Sitz, Wohnsitz, eine Niederlassung oder Verm\u00f6gen hat. Gegen\u00fcber Mandanten, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt die Gerichtsstandsregelung des \u00a7 14 des Konsumentenschutzgesetzes.<\/p>\n<p>15. Schlussbestimmungen<br \/>\n15.1 \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen dieser Auftragsbedingungen bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Schriftform, sofern der Mandant nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.<br \/>\n15.2 Erkl\u00e4rungen des Rechtsanwaltes an den Mandanten gelten jedenfalls als zugegangen, wenn sie an die bei Mandatserteilung vom Mandanten bekannt gegebene oder die danach schriftlich mitgeteilte, ge\u00e4nderte Adresse versandt werden. Der Rechtsanwalt kann mit dem Mandanten aber \u2013 soweit nichts anderes vereinbart ist \u2013 in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (insbesondere Email, SMS, Messaging-Dienste) korrespondieren. Nach diesen Auftragsbedingungen schriftlich abzugebende Erkl\u00e4rungen k\u00f6nnen \u2013 soweit nichts anderes bestimmt ist \u2013 auch mittels Telefax, Email, SMS, Nachrichten via Messaging-Apps abgegeben werden. Der Rechtsanwalt ist ohne anders lautende schriftliche Weisung des Mandanten berechtigt, den Email-Verkehr mit dem Mandanten in nicht verschl\u00fcsselter Form abzuwickeln. Der Mandant erkl\u00e4rt, \u00fcber die damit verbundenen Risken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Ver\u00e4nderung von Nachrichten im Zuge der \u00dcbermittlung) informiert zu sein und in Kenntnis dieser Risken zuzustimmen, dass der Email-Verkehr nicht in verschl\u00fcsselter Form durchgef\u00fchrt wird.<br \/>\n15.3 Der Mandant erkl\u00e4rt sich ausdr\u00fccklich damit einverstanden, dass der Rechtsanwalt die den Mandanten und\/oder sein Unternehmen betreffenden personenbezogenen Daten insoweit verarbeitet, \u00fcberl\u00e4sst oder \u00fcbermittelt (im Sinne des Datenschutzgesetzes), als dies zur Erf\u00fcllung der dem Rechtsanwalt vom Mandanten \u00fcbertragenen Aufgaben notwendig und zweckm\u00e4\u00dfig ist oder sich aus gesetzlichen oder standesrechtlichen Verpflichtungen des\/der Rechtsanwaltes (z.B. Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr etc.) ergibt.<br \/>\n15.4 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages den Vorschriften des \u00f6sterreichischen Rechts oder des Rechts der Europ\u00e4ischen Union nicht oder nicht mehr entsprechen, unwirksam oder nichtig sein oder werden, l\u00e4sst die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Vereinbarung unber\u00fchrt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis m\u00f6glichst nahe kommende Regelung zu ersetzen. Entsprechendes soll gelten, wenn bei Durchf\u00fchrung dieser Vereinbarung eine erg\u00e4nzungsbed\u00fcrftige Vertragsl\u00fccke offenbar wird.<\/p>\n<p>Stand:\u00a0April 2016<\/p>\n<p class=\"wpcf7-contact-form-not-found\"><strong>Fehler:<\/strong> Kontaktformular wurde nicht gefunden.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Auftragsbedingungen (Mandatsvereinbarung) f\u00fcr das Mandatsverh\u00e4ltnis zwischen dem Mandanten (im Folgenden \u201eMandant\u201c) und Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold (im Folgenden \u201eRechtsanwalt\u201c). 1. Anwendungsbereich 1.1 Die gegenst\u00e4ndlichen Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche T\u00e4tigkeiten sowie gerichtliche, beh\u00f6rdliche und au\u00dfergerichtliche Vertretungshandlungen, die im Rahmen eines zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten bestehenden Vertragsverh\u00e4ltnisses vorgenommen werden. 1.2 Die Auftragsbedingungen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-27","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.0 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Auftragsbedingungen \/ Mandatsvereinbarung - Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Rechtsanwalt in Wien. Mein Spezialgebiet ist die Geltendmachung von R\u00fcckforderungsanspr\u00fcchen gegen Lyoness\/Lyconet\/Cashback World\/myWorld.\" \/>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/auftragsbedingungen-mandatsvereinbarung\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Auftragsbedingungen \/ Mandatsvereinbarung - Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Rechtsanwalt in Wien. Mein Spezialgebiet ist die Geltendmachung von R\u00fcckforderungsanspr\u00fcchen gegen Lyoness\/Lyconet\/Cashback World\/myWorld.\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/auftragsbedingungen-mandatsvereinbarung\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2016-07-27T14:51:42+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"13\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/auftragsbedingungen-mandatsvereinbarung\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/auftragsbedingungen-mandatsvereinbarung\\\/\",\"name\":\"Auftragsbedingungen \\\/ Mandatsvereinbarung - Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/#website\"},\"datePublished\":\"2016-07-26T00:11:17+00:00\",\"dateModified\":\"2016-07-27T14:51:42+00:00\",\"description\":\"Rechtsanwalt in Wien. Mein Spezialgebiet ist die Geltendmachung von R\u00fcckforderungsanspr\u00fcchen gegen Lyoness\\\/Lyconet\\\/Cashback World\\\/myWorld.\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/auftragsbedingungen-mandatsvereinbarung\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/auftragsbedingungen-mandatsvereinbarung\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/auftragsbedingungen-mandatsvereinbarung\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Startseite\",\"item\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Auftragsbedingungen \\\/ Mandatsvereinbarung\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/\",\"name\":\"Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold\",\"description\":\"Lyoness R\u00fcckforderung, Schuldenregulierung, Reiserecht, Konsumentenschutz\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/#organization\",\"name\":\"Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold\",\"url\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2020\\\/08\\\/logo_by_reza_dark_blue_shadow.png\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2020\\\/08\\\/logo_by_reza_dark_blue_shadow.png\",\"width\":320,\"height\":46,\"caption\":\"Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromhold.at\\\/fromhold\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"}}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Auftragsbedingungen \/ Mandatsvereinbarung - Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold","description":"Rechtsanwalt in Wien. Mein Spezialgebiet ist die Geltendmachung von R\u00fcckforderungsanspr\u00fcchen gegen Lyoness\/Lyconet\/Cashback World\/myWorld.","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/auftragsbedingungen-mandatsvereinbarung\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Auftragsbedingungen \/ Mandatsvereinbarung - Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold","og_description":"Rechtsanwalt in Wien. Mein Spezialgebiet ist die Geltendmachung von R\u00fcckforderungsanspr\u00fcchen gegen Lyoness\/Lyconet\/Cashback World\/myWorld.","og_url":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/auftragsbedingungen-mandatsvereinbarung\/","og_site_name":"Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold","article_modified_time":"2016-07-27T14:51:42+00:00","twitter_card":"summary_large_image","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"13\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/auftragsbedingungen-mandatsvereinbarung\/","url":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/auftragsbedingungen-mandatsvereinbarung\/","name":"Auftragsbedingungen \/ Mandatsvereinbarung - Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold","isPartOf":{"@id":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/#website"},"datePublished":"2016-07-26T00:11:17+00:00","dateModified":"2016-07-27T14:51:42+00:00","description":"Rechtsanwalt in Wien. Mein Spezialgebiet ist die Geltendmachung von R\u00fcckforderungsanspr\u00fcchen gegen Lyoness\/Lyconet\/Cashback World\/myWorld.","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/auftragsbedingungen-mandatsvereinbarung\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/auftragsbedingungen-mandatsvereinbarung\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/auftragsbedingungen-mandatsvereinbarung\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Startseite","item":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Auftragsbedingungen \/ Mandatsvereinbarung"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/#website","url":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/","name":"Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold","description":"Lyoness R\u00fcckforderung, Schuldenregulierung, Reiserecht, Konsumentenschutz","publisher":{"@id":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/#organization","name":"Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold","url":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/logo_by_reza_dark_blue_shadow.png","contentUrl":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/logo_by_reza_dark_blue_shadow.png","width":320,"height":46,"caption":"Rechtsanwalt Mag. Dr. Josef Fromhold"},"image":{"@id":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/#\/schema\/logo\/image\/"}}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/27","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=27"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/27\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":890,"href":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/27\/revisions\/890"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/fromhold.at\/fromhold\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=27"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}